Die Voraussetzungen des § 244a StGB im Detail: 1. **Bildung einer Bande:** Eine Bande im Sinne des Gesetzes ist eine Gruppe von mindestens drei Personen, die sich mit dem gemeinsamen Ziel zusammenschließen, Straftaten fortgesetzt zu begehen. Dabei ist eine gewisse Organisationsstruktur und ein gewisser Grad an Planung und Absprache erforderlich. 2. **Fortgesetzte Begehung von Diebstählen:** […]