Ordnungswidrigkeitenrecht / OWi-Recht
Ordnungswidrigkeiten werden zwar nicht mit einer Strafe, sondern nur mit einem Bußgeld („Buße“) geahndet, die Folgen können aber erheblich sein. Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote wirken sich oft unmittelbar auf Beruf und Alltag aus.
Viele Verfahren betreffen Verstöße im Straßenverkehr. Gerade hier lohnt sich eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheides und der Ermittlungsakte. Messfehler, Verfahrensverstöße oder Zweifel an der Fahrereigenschaft können zur Einstellung des Verfahrens oder zum Freispruch führen.
Bußgeldverfahren nach dem OWiG
Das Bußgeldverfahren richtet sich grundsätzlich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Am Anfang steht häufig ein Anhörungsbogen. Anschließend erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, entscheidet das zuständige Amtsgericht in einer Verhandlung über den Vorwurf.
Vor einer Einlassung sollte geprüft werden, welche Beweismittel überhaupt vorliegen und ob der Tatvorwurf nachweisbar ist.
Geschwindigkeitsüberschreitung und Blitzer
Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Je nach Höhe der Überschreitung drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote.
Zu prüfen sind insbesondere die Eichung des Messgeräts, die Einhaltung der Bedienvorschriften und die Identifizierung des Fahrers. Nicht jede Messung hält einer rechtlichen Überprüfung stand.
Rotlichtverstoß
Ein Rotlichtverstoß kann erhebliche Konsequenzen haben. Neben einem Bußgeld und Punkten droht bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß regelmäßig ein Fahrverbot.
Entscheidend sind unter anderem die Dauer der Rotphase und die Frage, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Abstandsverstoß auf der Autobahn
Abstandsverstöße werden meist durch spezielle Messverfahren festgestellt. Die Sanktionen reichen von Geldbußen bis hin zu Fahrverboten.
Zu prüfen sind insbesondere die Genauigkeit der Messung und die Einhaltung der technischen Vorgaben.
Handy am Steuer
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Neben einem Bußgeld droht ein Punkt im Fahreignungsregister.
In vielen Verfahren ist streitig, ob tatsächlich eine verbotene Nutzung vorlag oder lediglich ein zulässiger Umgang mit dem Gerät.
Alkohol am Steuer (§ 24a StVG)
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.
Neben einem Bußgeld drohen Punkte und ein Fahrverbot. Bei höheren Alkoholwerten oder alkoholbedingten Ausfallerscheinungen kommt eine Strafbarkeit nach dem StGB in Betracht.
Cannabis am Steuer (§ 24a StVG)
Die Teillegalisierung von Cannabis hat nichts daran geändert, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von THC weiterhin geahndet wird.
Bereits die Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes kann zu einem Bußgeldverfahren führen. Daneben stellt sich häufig die Frage, welche Auswirkungen der Vorwurf auf die Fahrerlaubnis hat.
Gerade nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes beschäftigen die THC-Grenzwerte und deren Nachweis zahlreiche Gerichte.
Fahrverbot
Schwerer als das Bußgeld wiegt oft das Fahrverbot. Für Berufskraftfahrer, Selbständige und Pendler kann bereits ein einmonatiges Fahrverbot erhebliche Folgen haben.
Ob das Fahrverbot rechtmäßig angeordnet wurde und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Punkte in Flensburg
Viele Verkehrsordnungswidrigkeiten führen zu Eintragungen im Fahreignungsregister. Mit steigender Punktzahl wächst das Risiko weiterer Maßnahmen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Deshalb sollte immer geprüft werden, welche Auswirkungen ein Bußgeldbescheid auf den aktuellen Punktestand hat.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Gegen einen Bußgeldbescheid kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
Nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob Messfehler, Beweisprobleme oder Verfahrensverstöße vorliegen. Nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer gerichtlichen Überprüfung stand.
Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Die Verteidigung beginnt regelmäßig mit der Anforderung der Ermittlungsakte. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob der Tatvorwurf nachweisbar ist und welche Erfolgsaussichten ein Einspruch hat.
Besondere Bedeutung haben Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrverboten, Alkohol am Steuer und Cannabis am Steuer. Gerade in diesen Bereichen können bereits einzelne Beweis- oder Verfahrensfragen über den Ausgang des Verfahrens entscheiden.
FAQ: Häufige Fragen zu Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren
Antwort
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