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FRENGER | STRAFRECHT

FRENGER

FRENGER | STRAFRECHT

Verteidiger in Strafsachen.

Julius C. E. Frenger

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FRENGER | STRAFRECHT

Verteidiger in Strafsachen.

Julius C. E. Frenger

Schwerpunkte

Ein Strafverfahren bedeutet eine Ausnahmesituation für Sie.
Gegen Sie geführte Ermittlungen werfen zahlreiche - zumeist existenzbedrohende - Fragen auf. 

Ich stehe Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens mit Engagement, Fachwissen und Durchsetzungsvermögen zur Seite. 

Ich setze Lösungen für Sie durch, die Ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht werden und vor allem langfristig erfolgreich sind. 

Ich finde eine Lösung. 

Strafverfahren

Ausweglose Situation?

Im Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden sehen Sie sich einer vermeintlichen Übermacht gegenüber. Prozessuale Instrumente die in den Kernbereich Ihres Privatlebens eingreifen (TKÜ, Hausdurchsuchung, etc.) schüchtern ein und schaffen ein Gefühl der Unsicherheit. Untersuchungshaft und Vernehmungssituationen bringen Sie faktisch in eine Situation, in der Hilfe schwer greifbar und die Einschränkungen gravierendst sind. All das führt zusätzlich zu einer erheblichen Vorverurteilung im Bekanntenkreis oder gar der Öffentlichkeit.

Ausweg kann nur Strafverteidigung sein.

Verteidigung

Effektiv, schlagkräftig, präzise

Als Strafverteidiger weiß ich Ihnen zu helfen. Keine Situation ist ausweglos. Ich bin ausschließlich im Strafrecht für Sie tätig und arbeite mit höchster Präzision und der nötigen Schlagkraft. Ich bin in dringenden Fällen durchgehend für Sie erreichbar und da, wo Sie mich brauchen.

Verteidiger

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Julius Frenger, aufgrund nachgewiesener praktischer Erfahrung von der Rechtsanwaltskammer Berlin zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt. Strafverteidigung bundesweit mit Fokus auf Berlin.
Ich berate und verteidige bei allen strafrechtlichen Vorwürfen mit den oben genannten Schwerpunkten.
Verteidigung
Verteidiger

Effektiv, schlagkräftig, präzise

Als Strafverteidiger weiÃ� ich Ihnen zu helfen. Keine Situation ist ausweglos. Ich bin ausschlieÃ�lich im Strafrecht für Sie tätig und arbeite mit höchster Präzision und der nötigen Schlagkraft. Ich bin in dringenden Fällen durchgehend für Sie erreichbar und da, wo Sie mich brauchen. 

Strafrecht von Anfang an

Rechtsanwalt Julius Frenger, seit Beginn ausschlie�lich im Strafrecht tätig. Strafverteidigung bundesweit mit Fokus auf Berlin.
Ich berate und verteidige bei allen strafrechtlichen Vorwürfen mit Schwerpunkt im Bereich der
Vermögensdelikte und des Betäubungsmittelstrafrechts.

Alles im Blick

Ich haben den Mandaten als Individuum im Blick. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse erarbeite ich ein Konzept, das sowohl fachlich state of the art ist, als auch über den Tellerrand des Gesetzbuches hinaus Ihre private und berufliche Zukunft in den Blick nimmt. Wenn nötig, arbeite ich dabei mit einem Netzwerk aus Experten verschiedener Fachrichtungen zusammen. 

Fokussiert

Mein Ziel in jedem Verfahren ist die vollständige Entlastung des Mandanten und die Wiederherstellung seiner Reputation. Klassischer Weg dahin ist der Freispruch nach durchgeführter - öffentlicher - Hauptverhandlung. Besser noch ist es in der Regel, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden - über Verfahrenseinstellungen, die schon im Ermittlungsverfahren ohne Gerichtstermin das Verfahren beenden.

Wenn es de facto einmal nicht möglich ist Freispruch oder Einstellung zu erwirken, müssen Schäden für den Mandanten minimiert werden. Es gilt sich ehrlich zu machen und die Situation schonungslos zu analysieren. Nur so lassen sich auch in diesen Fällen tragfähige Ergebnisse erreichen. 
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Arbeitsweise

Alles im Blick

Ich haben den Mandaten als Individuum im Blick. Abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse erarbeite ich ein Konzept, das sowohl fachlich state of the art ist, als auch über den Tellerrand des Gesetzbuches hinaus Ihre private und berufliche Zukunft in den Blick nimmt. Wenn nötig, arbeite ich dabei mit einem Netzwerk aus Experten verschiedener Fachrichtungen zusammen.

Lösung

Fokussiert

Mein Ziel in jedem Verfahren ist die vollständige Entlastung des Mandanten und die Wiederherstellung seiner Reputation. Klassischer Weg dahin ist der Freispruch nach durchgeführter - öffentlicher - Hauptverhandlung. Besser noch ist es in der Regel, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden - über Verfahrenseinstellungen, die schon im Ermittlungsverfahren ohne Gerichtstermin das Verfahren beenden.

Wenn es de facto einmal nicht möglich ist Freispruch oder Einstellung zu erwirken, müssen Schäden für den Mandanten minimiert werden. Es gilt sich ehrlich zu machen und die Situation schonungslos zu analysieren. Nur so lassen sich auch in diesen Fällen tragfähige Ergebnisse erreichen.
Ein Strafverfahren bedeutet eine Ausnahmesituation f�¼r Sie.
Gegen Sie gefÃ�¼hrte Ermittlungen werfen zahlreiche - zumeist existenzbedrohende - Fragen auf. 

Ich stehe Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens mit Engagement, Fachwissen und DurchsetzungsvermÃ�¶gen zur Seite. 

Ich setze LÃ�¶sungen fÃ�¼r Sie durch, die Ihren persÃ�¶nlichen BedÃ�¼rfnissen gerecht werden und vor allem langfristig erfolgreich sind. 

Ich finde eine LÃ�¶sung. 

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