Verteidiger
Als Strafverteidiger und Fachanwalt bin ich ausschließlich den Interessen meiner Mandanten verpflichtet. Ich bin durchgehend für Sie erreichbar und dort, wo Sie mich brauchen: bei Durchsuchungen, Vernehmungen, Haftsachen oder in der Hauptverhandlung.
Hauptverhandlung: Kritisch, fokussiert, klar
Öffentliche Hauptverhandlung ist der Kern des Strafverfahrens. Durch jährlich hunderte Verhandlungstage vor Gerichten deutschlandweit verfüge ich über umfassende Erfahrung im Strafprozessrecht, Routine in der Befragung und Konfrontation aller Arten von Zeugen und weiß, wie Deals (§ 257c StPO) ausgehandelt werden.
Die Vorbereitung der Hauptverhandlung beginnt nach der Eröffnung des Hauptverfahrens durch Beschluss des Gerichts – ab hier muss die Verteidigung ausloten, was das Gericht sich vorstellt und wie die Staatsanwaltschaft tickt. Ich suche stets frühzeitig das Gespräch mit Richterinnen und Richtern und bin dafür tagtäglich für Sie im Strafgericht. Böse Überraschungen gibt es in der Hauptverhandlung dann in der Regel keine.
Nicht jedes Detail einer Verhandlung lässt sich mit Richtern jedoch vorbesprechen. Öffentliche Hauptverhandlungen können so unvorhersehbare Wendungen nehmen, wie das Leben, das sie rekonstruieren sollen. Darauf sind wir – durch jahrelange Routine und Erfahrung – aber vorbereitet.
Ermittlungsverfahren: Strafverteidigung mit Augenmaß
Strafverteidigung erschöpft sich aber nicht im Hauptverfahren. Die Weichen werden früher – im Ermittlungsverfahren – gestellt. Die richtige Strategie entscheidet darüber, welchen Verlauf ein Verfahren nimmt, also, ob es zu einer Anklage oder Einstellung des Verfahrenes kommt. Gerade in Haftsachen oder, wenn umfangreiche Beschlagnahmen im Raum stehen – also immer dann, wenn der Staat Druck ausübt – neigen viele Beschuldigte dazu, vorschnelle Erklärungen abzugeben, um ihre Lage vermeintlich zu verbessern.
Das ist menschlich nachvollziehbar. Einlassungen zur Sache im Ermittlungsverfahren sind zwar denkbar, werden durch mich aber nur dann für Sie erwogen, wenn das Verfahren und die Risiken komplett überblickt wird. Ansonsten
Ziel: Entlastung, Einstellung, Freispruch
Ziel in jedem Verfahren ist die vollständige Entlastung des Mandanten und die Wiederherstellung seiner Reputation. Klassischer Weg dahin ist der Freispruch nach durchgeführter – öffentlicher – Hauptverhandlung. Besser noch ist es in der Regel, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden – über Verfahrenseinstellungen, die schon im Ermittlungsverfahren ohne Gerichtstermin das Verfahren beenden.
Arbeitsweise: schonungslos, offen, klar
Die Einleitung eines Strafverfahrens wird Sie bereits kalt erwischt haben. Daher liegt mir am Herzen, dass Sie nicht noch weitere Überraschungen erleben müssen. Ihre Lage wird nach Akteneinsicht in einem ausführlichen Gespräch in meinem Büro ausführlich erläutert. Für Rückfragen bin ich erreichbar. Es werden keine falschen Versprechungen gemacht. Wenn eine von Ihnen verfolgte Idee aus meiner Sicht keinen Sinn hat, teile ich Ihnen das so früh und kostenschonend wie möglich mit.
Fachanwalt für Strafrecht
Ich bin seit 2020 zugelassener Rechtsanwalt und war von Anfang an ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Seit dem Jahr 2023 bin ich Fachanwalt für Strafrecht. In meiner bisherigen Karriere habe ich alle Arten von Verfahren bearbeitet – von Autoschieberverfahren, Bandenkriminalität bis zu Staatsschutzsachen wegen Terrorismus vor dem Oberlandesgericht, „alltägliche“ Körperverletzungen, Beleidigungen, Einbrüche und medienträchtige Mordverfahren. Ein Fokus lag stets auf der Verteidigung wegen Vorwürfen aus dem BtMG-Bereich, insbesondere aus dem Encro-Chat-Komplex.
Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger. Als Fachanwalt für Strafrecht bilde ich mich regelmäßig fort.
„Irreverence is the champion of liberty and its only sure defense“ – Mark Twain
Verfahrensstadium
Ich verteidige:
- idealerweise ab Beginn des Ermittlungsverfahrens: 24/7 erreichbar für Haftsachen und Durchsuchungen;
- in Hauptverhandlungen: kritisch, fokussiert, lösungsorientiert – jeden Tag, vor allen Gerichten deutschlandweit;
- in der Berufungsinstanz: wenden Sie sich an mich, wenn Sie mit dem Ergebnis vor dem Amtsgericht nicht zufrieden sind;
- im Revisionsrecht;
- in der Strafvollstreckung.
Kosten
In der Regel schließe ich mit Ihnen eine aufwandsabhängige Vergütungsvereinbarung ab. Die Vergütung kann dann entweder als Pauschale ausgestaltet sein oder nach Stundensätzen bemessen werden. Da sich der Aufwand einer Angelegenheit belastbar nur nach Akteneinsicht bestimmen lässt, berechne ich Ihnen zunächst einen nicht hohen Festpreis für die Akteneinsicht und Analyse. In einem Beratungsgespräch in meiner Kanzlei kläre ich Sie über Ihre Möglichkeiten und die Risiken des Verfahrens auf. Ich nenne Ihnen in diesem Zusammenhang meine endgültige Preisvorstellung für die Verteidigung in dieser Instanz. Kommen wir überein, kann es losgehen.
In offensichtlich sehr einfach gelagerten Sachverhalten, kann sich das Honorar auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemessen.
In bestimmten Fällen, etwa bei der Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Mandanten, ist es möglich, über eine gerichtliche Beiordnung als Pflichtverteidiger, die Verteidigungskosten (teilweise) aus der Staatskasse erstatten zu lassen. In diesen Fällen ist die Zahlung eines Zuschusses von dem Mandanten nicht unüblich.
Sind Sie zwar zahlungswillig, aber derzeit nur teilweise zahlungsfähig, finden wir in der Regel eine Lösung.
Vorladung? Durchsuchung? Haft?
24/7 Erreichbar!
Strafsachen halten sich nicht an Bürozeiten. Kontaktieren Sie mich in jeder Lebenslage über Handy, Festnetz oder Mail.
Bei Durchsuchung, Festnahme oder Haft ist schnelles Handeln wichtig. Daher bin ich in diesen Fällen am selben Tag für Sie da.


