In einem Verfahren, das wegen dem Vorwurf des Handeltreibens mit nicht geringer Menge Cannabis - der Vorwurf stützte sich auf die Interpretation von EncroChat-Daten - geführt wurde, konnte ich unlängst eine Aufhebung des Haftbefehls erreichen. Der Mandant wurde umgehend entlassen, das Verfahren ist mittlerweile nach § 170 Abs. 2 StPO - mangels Tatverdacht - eingestellt. […]