Wer beim Zeitungslesen genau hinguckt, hat es mitbekommen: Die GroKo hat zum Abschluss der Legislatur flink einen strafprozessualen Hammer durch den Bundestag gejagt, wobei der Hammerschlag und seine Konsequenzen im Post-Corona-EM-Deutschland kaum Gehör finden. „Ne bis in idem“ - das Doppelbestrafungsverbot - ist, sollte das Gesetz durch Bundesrat und Bundespräsident genehmigt werden, für Beschuldigte eines […]