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FRENGER | STRAFRECHT

Strafrecht

Vermögensdelikte

Im Bereich der Vermögensdelikte bin ich für meine Mandanten in verschiedenen Bereichen tätig. Hier werden sowohl Haftsachen- als auch größere Verfahrenskomplexe bis zu einfach gelagerten Vorwürfen etwa des Subventionsbetruges übernommen. In der Vergangenheit war ich für meine Mandanten auf diesem Gebiet in verschiedenen Bereichen tätig. So war ich in den östlichen deutschen Bundesländern in verschiedenen Autoschieber-Verfahren wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Diebstahls (§244aStGB) mandatiert. Zudem habe ich von Bayern bis Niedersachsen Verfahren wegen Einbruchsserien oder Trickbetrügereien übernommen. In der Regel handelt es sich um Vorwürfe aus dem Bereich der Bandenkriminalität mit entsprechend hohen Strafdrohungen.  

In den letzten Jahren bin ich bundesweit schwerpunktmäßig für Mandanten in Verfahren wegen Abrechnungsbetruges im Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Teststationen tätig gewesen. Verfahren wegen Abrechungsbetrug sind zeitintensiv, anspruchsvoll und komplex, bieten jedoch zahlreiche vielversprechende Ansatzpunkte für die Verteidigung.

In geeigneten Fällen gebe ich bereits im Ermittlungsverfahren eine detaillierte Stellungnahme zu den Vorwürfen ab. So gelingt es häufig, Verfahren bereits in diesem Stadium zur Einstellung zu bringen und die immensen Schäden einer öffentlichen Hauptverhandlung abzuwenden. So gelingt es im Idealfall, dass Strafverfahren sang- und klanglos zu einem Ende gebracht werden können. Einen Reputationsschaden müssen Mandanten in aller Regel nicht fürchten. 

In Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug belastet viele Mandanten ganz besonders der Vermögensarrest. Häufig werden immense Beträge arrestiert, was unternehmerisch tätige Mandanten in Existenznot bringt. Arrestmaßnahmen können in geeigneten Fällen angefochten werden, dies darf jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung und keinesfalls vorschnell geschehen. Ansonsten läuft man Gefahr sich nicht nur eine Bestätigung des Vermögensarrests durch ein höheres Gericht, sondern auch einen obergerichtlichen Fingerzeig für das Hauptverfahren zu holen.

Neben dem strafrechtlichen Handwerk kommt es in den komplexen Verfahren vor allem auf wirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb von Testzentren und die rechtlichen Besonderheiten der Testverordnung an.

Hier biete ich Ihnen durch mein bisheriges Engagement in diesem Bereich folgende Vorteile:

Detaillierte Kenntnisse der Testverordnung Bund sowie der zahlreichen landesrechtlichen Besonderheiten,
Kenntnisse der Abrechnungspraxis gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen sowie des Verfahrens der Plausibilitätsprüfungen und vertieften Prüfungen,
Durch meine Beratungstätigkeit für Corona Testzentren: Praktische Kenntnisse des Betriebs von Corona-Teststationen von der Beschaffung von Testkits, über Probleme mit Test-App-Lösungen bis zur Beschäftigung von Mitarbeitern.
Auslieferungsrecht