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RA Frenger
24/7 Notruf: 0173 7095909
RA Frenger

Verteidiger

Fachanwalt für Strafrecht

Die Konfrontation mit einem Strafverfahren stellt für Beschuldigte eine immense Herausforderung dar. Hier ist es von entscheidender Bedeutung, kompetente rechtliche Unterstützung zu haben. Sie sollten Ihr Schicksal nicht in irgendwelche Hände geben, sondern auf einen Experten setzen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über spezialisiertes Fachwissen und nachgewiesene Erfahrung. Nur anhand strenger Kriterien verleihen Rechtsanwaltskammern den Titel Fachanwalt für Strafrecht. 

Die Qualifikationen eines Fachanwalts für Strafrecht

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist ein Anwalt, der sich durch zusätzliche Qualifikationen und praktische Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts spezialisiert hat. Diese Spezialisierung ist nicht nur ein bloßes persönliches Interesse, sondern erfordert nachgewiesene theoretische Fachkenntnisse und eine große Anzahl erfolgreicher bearbeiteter Fälle. Zudem müssen zahlreiche Hauptverhandlungen in größeren Fällen absolviert worden sein. 

Kosten & Honorar

In einfach bzw. durchschnittlich gelagerten Sachverhalten, bemisst sich mein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten bewegen sich dann im Bereich zwischen 700,00 und 1.500,00 Euro. 

Handelt es sich um eine aufwendigere Angelegenheit, etwa aufgrund ihres Umfangs oder aufgrund eines bestimmten Verteidigungsziels, das größeren Aufwand nach sich zieht, schließe ich mit Ihnen eine aufwandsabhängige Vergütungsvereinbarung ab. Die Vergütung kann dann entweder als Pauschale ausgestaltet sein oder nach Stundensätzen bemessen werden.

In bestimmten Fällen, etwa bei der Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Mandanten, ist es möglich, über eine gerichtliche Beiordnung als Pflichtverteidiger, die Verteidigungskosten (teilweise) aus der Staatskasse erstatten zu lassen. In diesen Fällen ist die Zahlung eines Zuschusses vom Mandanten nicht unüblich.