Eine kürzliche Entscheidung des Bayerischen Obersten Landgerichts (BayObLG) vom 6. März 2025 betrifft die Anwendung des § 188 StGB, der Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens regelt. In diesem Fall wurde der Bundeskanzler Olaf Scholz während einer Demonstration als „Volksschädling“ bezeichnet. Das Gericht entschied, dass diese Äußerung keine strafbare Beleidigung darstellt. Diese Entscheidung ist von […]