Das Jugendstrafrecht ist darauf ausgerichtet, nicht nur jugendliche Straftäter zu bestrafen, sondern auch ihre Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu fördern. In diesem Kontext spielt die Vorbewährung gemäß § 57 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) eine bedeutende Rolle. Diese Bestimmung ermöglicht es den Gerichten, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um straffälligen Jugendlichen eine zweite Chance zu geben, […]