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FRENGER | STRAFRECHT

KCanG & EncroChat:  Haftbefehl aufgehoben, Verfahren eingestellt.

VON RA Frenger 31. Mai 2024

In einem Verfahren, das wegen dem Vorwurf des Handeltreibens mit nicht geringer Menge Cannabis - der Vorwurf stützte sich auf die Interpretation von EncroChat-Daten - geführt wurde,  konnte ich unlängst eine Aufhebung des Haftbefehls erreichen. Der Mandant wurde umgehend...

In einem Verfahren, das wegen dem Vorwurf des Handeltreibens mit nicht geringer Menge Cannabis - der Vorwurf stützte sich auf die Interpretation von EncroChat-Daten - geführt wurde,  konnte ich unlängst eine Aufhebung des Haftbefehls erreichen. Der Mandant wurde umgehend entlassen, das Verfahren ist mittlerweile nach § 170 Abs. 2 StPO - mangels Tatverdacht - eingestellt. 

Das Kammergericht hat sich in dem von der Staatsanwaltschaft betriebenen Beschwerdeverfahren ausführlich zur Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten für Cannabis-Vorwürfe nach §29a BtMG geäußert und sogar zwei Sätze zur Frage einer Fernwirkung des Verwertungsverbots verloren. Ein Solches besteht nach dem KG - natürlich - nicht. 

Bild: Mati