MenüSchliessen
24/7 Notruf: 0173 7095909
RA Frenger

Strafvollstreckung: Offener Vollzug in den Bundesländern

VON RA Frenger 08. April 2024

Der offene Vollzug ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Strafvollzugs, der darauf abzielt, Strafgefangenen eine schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Als Strafverteidiger ist es wich...

Der offene Vollzug ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Strafvollzugs, der darauf abzielt, Strafgefangenen eine schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Als Strafverteidiger ist es wichtig, über die Regelungen und Voraussetzungen des offenen Vollzugs informiert zu sein, um Ihren Mandanten bestmöglich zu unterstützen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf den offenen Vollzug in den deutschen Bundesländern und die Voraussetzungen für eine Teilnahme.

Was ist offener Vollzug?

Der offene Vollzug ist eine Form des Strafvollzugs, bei der Strafgefangene außerhalb der Gefängnismauern untergebracht sind, jedoch weiterhin unter Aufsicht der Justizbehörden stehen. Im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug haben die Insassen im offenen Vollzug mehr Freiheiten und können beispielsweise tagsüber einer Arbeit oder Ausbildung nachgehen, Bildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen oder sich in ihrer Freizeit frei bewegen.

Regelungen in den deutschen Bundesländern

Die Regelungen zum offenen Vollzug variieren je nach Bundesland in Deutschland. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze und Verordnungen, die den offenen Vollzug regeln und die Voraussetzungen für eine Teilnahme festlegen. In der Regel ist der offene Vollzug jedoch an bestimmte Kriterien geknüpft und erfordert eine positive Prognose hinsichtlich der Resozialisierung des Gefangenen.

Voraussetzungen für die Teilnahme am offenen Vollzug

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme am offenen Vollzug können je nach Bundesland und individuellem Fall variieren. Typischerweise müssen Strafgefangene folgende Kriterien erfüllen:

  1. Günstiges Sozialverhalten: Der Strafgefangene muss sich während seiner Haftzeit durch gutes Verhalten ausgezeichnet haben und keine disziplinarischen Verstöße begangen haben.
  2. Positive Prognose: Es muss eine positive Prognose hinsichtlich der Resozialisierung des Gefangenen vorliegen. Dies beinhaltet unter anderem die Bereitschaft des Gefangenen, an Maßnahmen zur Wiedereingliederung teilzunehmen und sich in die Gesellschaft zu reintegrieren.
  3. Fehlen einer Fluchtgefahr: Es darf keine Fluchtgefahr bestehen, und der Gefangene muss bereit sein, sich den Auflagen und Kontrollen des offenen Vollzugs zu unterwerfen.

Die Rolle des Strafverteidigers

Als Strafverteidiger ist es Ihre Aufgabe, Ihre Mandanten umfassend über ihre Rechte und Möglichkeiten im Strafvollzug zu informieren und sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu unterstützen. Im Falle des offenen Vollzugs können Sie Ihren Mandanten dabei helfen, die Voraussetzungen für eine Teilnahme zu erfüllen und gegebenenfalls einen Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug zu stellen. Durch eine kompetente und engagierte Verteidigung können Sie dazu beitragen, dass Ihren Mandanten die bestmöglichen Chancen auf eine erfolgreiche Resozialisierung geboten werden.

Insgesamt ist der offene Vollzug eine wichtige Möglichkeit zur Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft und zur Verringerung der Rückfallgefahr. Als Strafverteidiger können Sie Ihren Mandanten dabei helfen, diese Chance bestmöglich zu nutzen und einen positiven Neustart nach der Haft anzustreben.

Bild: Maia