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FRENGER | STRAFRECHT

EEA - Europäische Ermittlungsanordnung: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Strafverteidigung

VON RA Frenger 15. April 2024

In einer zunehmend globalisierten Welt sind Straftaten oft nicht mehr auf nationale Grenzen beschränkt. Dies stellt Strafverteidiger vor neue Herausforderungen, insbesondere wenn es darum geht, effektiv mit Justizbehörd...

In einer zunehmend globalisierten Welt sind Straftaten oft nicht mehr auf nationale Grenzen beschränkt. Dies stellt Strafverteidiger vor neue Herausforderungen, insbesondere wenn es darum geht, effektiv mit Justizbehörden anderer Länder zusammenzuarbeiten. Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) ist ein Instrument, das diese Zusammenarbeit erleichtert und für eine gerechtere Verteidigung sorgt.

Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) ist ein rechtliches Instrument innerhalb der Europäischen Union, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten erleichtert. Sie dient dazu, strafrechtliche Ermittlungen und Verfahren effizienter zu gestalten, insbesondere wenn es um die Sammlung von Beweisen oder die Festnahme von Verdächtigen geht, die sich in einem anderen EU-Land befinden.

Die EEA ermöglicht es einem Mitgliedstaat, die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats um Hilfe bei Ermittlungen zu bitten. Dies kann die Bereitstellung von Beweismitteln, die Anhörung von Zeugen oder die Festnahme von Verdächtigen umfassen. Durch die EEA können Strafverfolgungsbehörden schneller und effektiver zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Straftaten wie Terrorismus, organisiertes Verbrechen oder Betrug zu bekämpfen.

Bild: Angel Bena