Ein „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ nach § 315b StGB ist eine schwerwiegende Straftat im deutschen Strafrecht, die mi...
Ein „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ nach § 315b StGB ist eine schwerwiegende Straftat im deutschen Strafrecht, die mit hohen Strafen geahndet werden kann – sogar mit Freiheitsstrafen. Wer sich einer solchen Tat beschuldigt sieht, sollte schnellstmöglich rechtlichen Beistand suchen. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Berlinunterstütze ich Sie kompetent in allen Phasen des Strafverfahrens.
Nach dem Gesetz macht sich strafbar, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen gefährlichen Eingriff vornimmt, mit der Absicht, den Verkehr zu beeinträchtigen, und dabei Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte anderer gefährdet.
Typische Fälle sind zum Beispiel:
Im Gegensatz zu fahrlässigen Verkehrsverstößen erfordert der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB Vorsatz – das bedeutet, die Handlung muss bewusst und gezielt geschehen. Dies unterscheidet § 315b StGB klar von Delikten wie fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr (§ 229 StGB i.V.m. § 142 StGB) oder einfacher Verkehrsordnungswidrigkeit.
Die Strafandrohung ist nicht zu unterschätzen:
Ein besonders schwerer Fall liegt etwa dann vor, wenn der Täter aus Heimtücke handelt oder die Gefahr für viele Menschen herbeiführt.
Wenn Ihnen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen wird, ist schnelles Handeln gefragt. Sprechen Sie keine Aussage bei der Polizei, ohne zuvor mit einem spezialisierten Strafverteidiger gesprochen zu haben. Eine unbedachte Aussage kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren.
Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Berlin prüfe ich für Sie:
Gerade in Großstädten wie Berlin kommt es immer wieder zu Fällen, in denen die Grenzen zwischen jugendlichem Leichtsinn, Vorsatz und fahrlässigem Verhalten verwischen. Die Gerichte beurteilen solche Fälle oft streng – besonders wenn Unbeteiligte gefährdet wurden. Ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt in Berlin kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren, eine belastende Verurteilung zu vermeiden oder das Strafmaß zu verringern.
Bild: jonathanborba