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FRENGER | STRAFRECHT

Unterschied zwischen Berufung und Revision: Eine Kurzübersicht.

VON RA Frenger 21. März 2024

Im deutschen Strafrecht spielen die Begriffe "Berufung" und "Revision" eine zentrale Rolle, wenn es um die Überprüfung von strafrechtlichen Entscheidungen geht. Obwohl beide Verfahren eine Überprüfung von Urteilen ermöglichen, gibt es wesentliche Unterschiede zwischen i...

Im deutschen Strafrecht spielen die Begriffe "Berufung" und "Revision" eine zentrale Rolle, wenn es um die Überprüfung von strafrechtlichen Entscheidungen geht. Obwohl beide Verfahren eine Überprüfung von Urteilen ermöglichen, gibt es wesentliche Unterschiede zwischen ihnen.

Die Berufung ist ein Rechtsmittel, das es einem Verurteilten oder der Staatsanwaltschaft ermöglicht, gegen ein Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts vorzugehen. Sie bietet die Möglichkeit, das Urteil auf seine Rechtmäßigkeit und Richtigkeit hin überprüfen zu lassen. Die Berufung wird vor einem höheren Gericht, in der Regel einem Landgericht, eingelegt und führt zu einer erneuten Prüfung des Falls, sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht.

Im Berufungsverfahren werden in der Regel sowohl die Tatsachenfeststellung als auch die rechtliche Würdigung des Falles neu überprüft. Dabei können neue Beweise vorgelegt und neue Argumente vorgebracht werden. Das Berufungsgericht kann das erstinstanzliche Urteil bestätigen, abändern oder aufheben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen.

Im Gegensatz dazu ist die Revision ein Rechtsmittel, das sich ausschließlich gegen Entscheidungen der zweiten Instanz richtet. Sie ermöglicht es den Beteiligten, vor dem Bundesgerichtshof (BGH) die Überprüfung von Rechtsfehlern im Urteil des Berufungsgerichts zu beantragen. Anders als bei der Berufung erfolgt bei der Revision keine erneute Prüfung der Tatsachen oder der Beweislage. Stattdessen konzentriert sich das Revisionsverfahren auf die Überprüfung von Rechtsfragen und darauf, ob das Berufungsgericht das Recht korrekt angewendet hat.

Die Revision ist darauf beschränkt, Rechtsfehler geltend zu machen, die im Berufungsurteil begangen wurden. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen formelle Vorschriften oder gegen grundlegende strafrechtliche Grundsätze. Der Bundesgerichtshof prüft, ob solche Rechtsfehler vorliegen und ob sie zur Aufhebung des Urteils führen.

Insgesamt dienen sowohl die Berufung als auch die Revision dazu, die Rechtsprechung im deutschen Strafrecht zu überwachen und sicherzustellen, dass rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden. Während die Berufung eine umfassende Überprüfung des Falles ermöglicht, konzentriert sich die Revision auf die Kontrolle von Rechtsfehlern. Beide Verfahren tragen dazu bei, die Qualität und Fairness der strafrechtlichen Entscheidungen zu gewährleisten.

Bild: Pixabay