MenüSchliessen
24/7 Notruf: 0173 7095909
FRENGER | STRAFRECHT

Strafrechtsgeschichte Teil II: Der NSU-Prozess

VON RA Frenger 04. Februar 2024

Im NSU-Prozess wurde Beate Zschäpe als Hauptangeklagte für ihre Rolle im "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) angeklagt. Der Prozess dauerte von 2013 bis 2018 vor dem Oberlandesgericht München. Beate Zschäpe wurde für schuldig befunden und am 11. Juli 2018 zu lebe...

Im NSU-Prozess wurde Beate Zschäpe als Hauptangeklagte für ihre Rolle im "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) angeklagt. Der Prozess dauerte von 2013 bis 2018 vor dem Oberlandesgericht München. Beate Zschäpe wurde für schuldig befunden und am 11. Juli 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass sie gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des NSU für die Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Migranten sowie an einer deutschen Polizistin verantwortlich war.

Die rechtliche Besonderheit des NSU-Prozesses lag nicht nur in der Verurteilung von Beate Zschäpe, sondern auch in der Aufklärung der Verstrickung des NSU in verschiedene Straftaten, darunter Morde, Banküberfälle und Sprengstoffanschläge. Darüber hinaus wurde während des Prozesses auch die Rolle der deutschen Sicherheitsbehörden, insbesondere des Verfassungsschutzes, hinterfragt, da es Hinweise auf eine mögliche Vernachlässigung oder sogar Unterstützung seitens staatlicher Stellen gab.

Bild: Koolshooters