Der „Kudamm-Raser-Fall“ war ein illegales Autorennen in Berlin mit tödlicher Folge für einen Dritten. Der Fall erlangte im Februar 2016 traurige Berühmtheit, als zwei Männer in ihren Sportwagen - einem Audi RS6 und einem Lamborghini - in einem verbotenen Straßenrenn...
Der „Kudamm-Raser-Fall“ war ein illegales Autorennen in Berlin mit tödlicher Folge für einen Dritten. Der Fall erlangte im Februar 2016 traurige Berühmtheit, als zwei Männer in ihren Sportwagen - einem Audi RS6 und einem Lamborghini - in einem verbotenen Straßenrennen auf dem Kurfürstendamm unterwegs waren. Bei der Kollision mit einem aus der Nürnberger Straße einbiegenden unbeteiligten Dritten, einen 69-jährigen Mann, verstarb dieser.
Die beiden Männer wurden wegen Mordes angeklagt, da die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Männer mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätten.
Im Februar 2017 wurden die beiden Männer schließlich wegen Mordes verurteilt. Das Urteil sorgte für Aufsehen, da es das erste Mal in Deutschland war, dass Raser wegen Mordes verurteilt wurden. Der Bundesgerichtshof hob jedoch später das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Im März 2019 erfolgte eine erneute Verurteilung wegen Mordes. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Mai 2020 das Mordurteil für einen der Raser, während der andere wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde.
Der Kudamm-Raser-Fall hat in Deutschland zu einer intensiven Debatte über die Strafbarkeit von illegalen Autorennen und die angemessene rechtliche Bewertung solcher Taten geführt. § 315d STGB ist als Reaktion auf diese Debatte eingeführt worden.
Strafrechtliche Details
Der Kudamm-Raser-Fall ist in erster Linie wegen der rechtlichen Einordnung und der daraus resultierenden strafrechtlichen Konsequenzen für die beteiligten Fahrer von Interesse. Hier sind einige rechtliche Besonderheiten dieses Falls:
Mordanklage
Die Einzigartigkeit dieses Falles bestand zum Zeitpunkt der Anklage darin, dass die Fahrer nicht nur wegen fahrlässiger Tötung oder ähnlicher Delikte angeklagt wurden, sondern wegen Mordes. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Raser mit bedingtem Vorsatz handelten, den Tod eines unbeteiligten also billigend in Kauf nahmen.
Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)
Die Annahme des bedingten Vorsatzes war entscheidend für die Mordanklage. Es wurde argumentiert, dass die Fahrer nicht nur leichtfertig gehandelt haben, sondern dass sie sich der möglichen tödlichen Konsequenzen ihrer Handlungen bewusst waren und sich damit abfanden, also trotzdem weitermachten.
BGH-Entscheidung
Nachdem das Urteil gegen die Raser in erster Instanz gefällt wurde, hob der BGH das Mordurteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Berlin zurück. Später, im Mai 2020, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das zweite Mordurteil für einen der Raser. Dies war eine weitreichende Entscheidung, die die künftige Bewertung ähnlich gelagerter Fälle beeinflussen kann.
Fahrlässige Tötung
Während ein Angeklagter wegen Mordes verurteilt wurde, wurde der andere wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Dies spiegelt die unterschiedlichen rechtlichen Beurteilungen wider, die auf den individuellen Umständen und dem Verhalten der einzelnen Fahrer basierten.
Bild: Makarenko