Nach dieser weitreichenden Entscheidung zur Auslegung des Begriffs "Handeltreiben" im BtMG gilt folgendes:
"Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es aus, ...
Nach dieser weitreichenden Entscheidung zur Auslegung des Begriffs "Handeltreiben" im BtMG gilt folgendes:
"Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt."
Bild: Silver