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FRENGER | STRAFRECHT

Rechtsprechung Teil I: "Handeltreiben" - BGH, Beschluss vom 26.10.2005

VON RA Frenger 29. Januar 2024

Nach dieser weitreichenden Entscheidung zur Auslegung des Begriffs "Handeltreiben" im BtMG gilt folgendes:

"Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es aus, ...

Nach dieser weitreichenden Entscheidung zur Auslegung des Begriffs "Handeltreiben" im BtMG gilt folgendes:

"Für die Annahme vollendeten Handeltreibens reicht es aus, dass der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmten Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer eintritt."

Bild: Silver