Der offene Vollzug ist eine spezie...
Der offene Vollzug ist eine spezielle Form der Strafhaft, die dem Gefangenen deutlich mehr Freiheiten gewährt als der geschlossene Vollzug. Tagsüber dürfen Inhaftierte die Justizvollzugsanstalt (JVA) verlassen, um einer Arbeit, Ausbildung oder Therapie nachzugehen. Abends und am Wochenende kehren sie zurück in die JVA.
In Berlin spielt der offene Vollzug eine wichtige Rolle bei der Resozialisierung von Straftätern. Er soll die Rückkehr in ein geregeltes Leben erleichtern, familiäre Bindungen stärken und Rückfallrisiken senken.
Eine Verlegung in den offenen Vollzug wird nicht automatisch gewährt. Die Justizvollzugsanstalt Berlin prüft die individuelle Eignung des Gefangenen sehr genau. Entscheidend sind unter anderem:
Tipp: Die Anforderungen variieren je nach Bundesland. In Berlin sind die Maßstäbe teilweise strenger als in kleineren Bundesländern.
Der erste Schritt ist ein schriftlicher Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug. Diesen kann der Gefangene selbst stellen – erfahrungsgemäß ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Strafrecht jedoch oft entscheidend.
Ablauf im Überblick:
Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin unterstützt Julius Frenger Gefangene und deren Angehörige umfassend:
Die Erfahrung zeigt: Ein professionell vorbereiteter Antrag hat deutlich höhere Erfolgschancen.
Wird der Antrag auf offenen Vollzug abgelehnt, bedeutet das nicht das Ende. Rechtsanwalt Julius Frenger kann prüfen, ob die Ablehnung rechtmäßig war. Häufige Fehlerquellen der JVA:
In solchen Fällen kann ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder ein Eilantrag sinnvoll sein.
Die JVAs in Berlin haben eine hohe Belegungsquote, was den Wechsel in den offenen Vollzug zusätzlich erschweren kann. Auch die politische und öffentliche Wahrnehmung von Strafvollzugslockerungen spielt eine Rolle.
Gerade deshalb ist es in Berlin wichtig, dass der Antrag auf offenen Vollzug juristisch wasserdicht vorbereitet wird.
Wie lange muss man sitzen, bevor offener Vollzug möglich ist?
In Berlin ist eine Verlegung in der Regel nach einigen Monaten möglich – entscheidend sind jedoch Verhalten, Prognose und individuelle Umstände.
Kann man direkt in den offenen Vollzug kommen?
Ja, bei sehr kurzen Strafen und günstiger Sozialprognose ist ein direkter Antritt im offenen Vollzug möglich.
Was passiert, wenn man gegen Regeln verstößt?
Ein Regelverstoß (z. B. verspätete Rückkehr, Drogenkonsum) führt meist sofort zur Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug.
Brauche ich zwingend einen Anwalt?
Theoretisch nein – praktisch erhöht ein Fachanwalt für Strafrecht die Erfolgschancen erheblich, da er die Argumentationsweise der Justiz kennt.
Der offene Vollzug ist ein entscheidender Schritt in Richtung Freiheit und Resozialisierung. Er eröffnet Gefangenen die Möglichkeit, ihr Leben aktiv zu gestalten und die Haftzeit sinnvoll zu nutzen.
Wer eine Verlegung in den offenen Vollzug anstrebt, sollte frühzeitig handeln und den Antrag sorgfältig vorbereiten. Gerade in Berlin sind die Anforderungen hoch – umso wichtiger ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht.
Rechtsanwalt Julius Frenger steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, wenn es um offene Haft, Vollzugslockerungen und die Durchsetzung Ihrer Rechte im Strafvollzug geht.