In einem Verfahren, das wegen dem Vorwurf des Handeltreibens mit nicht geringer Menge Cannabis - der Vorwurf stützte sich auf die Interpretation von EncroChat-Daten - geführt wurde, konnte ich unlängst eine Aufhebung des Haftbefehls erreichen. Der Mandant wurde umgehend...
In einem Verfahren, das wegen dem Vorwurf des Handeltreibens mit nicht geringer Menge Cannabis - der Vorwurf stützte sich auf die Interpretation von EncroChat-Daten - geführt wurde, konnte ich unlängst eine Aufhebung des Haftbefehls erreichen. Der Mandant wurde umgehend entlassen, das Verfahren ist mittlerweile nach § 170 Abs. 2 StPO - mangels Tatverdacht - eingestellt.
Das Kammergericht hat sich in dem von der Staatsanwaltschaft betriebenen Beschwerdeverfahren ausführlich zur Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten für Cannabis-Vorwürfe nach §29a BtMG geäußert und sogar zwei Sätze zur Frage einer Fernwirkung des Verwertungsverbots verloren. Ein Solches besteht nach dem KG - natürlich - nicht.
Bild: Mati