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FRENGER | STRAFRECHT

Geldwäsche: § 261 StGB und GWG

VON RA Frenger 02. Februar 2024

In Deutschland ist Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar. Zudem gibt es das Geldwäschegesetz (GwG).  Das Geldwäschegesetz wurde eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Hier sind die grundlegenden Punkte in Bezug auf die Strafbarkeit v...

In Deutschland ist Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar. Zudem gibt es das Geldwäschegesetz (GwG).  Das Geldwäschegesetz wurde eingeführt, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Hier sind die grundlegenden Punkte in Bezug auf die Strafbarkeit von Geldwäsche in Deutschland:

Definition 

Geldwäsche umfasst das Verschleiern der Herkunft, des Weges oder der Verfügungsgewalt über rechtswidrig erlangte Vermögenswerte. Es geht darum, illegal erworbenes Geld in den legalen Finanzkreislauf zu bringen.

Tatbestand Geldwäsche 

Der Straftatbestand der Geldwäsche ist in § 261 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Danach macht sich strafbar, wer

rechtswidrig erlangte Vermögenswerte in den Wirtschaftskreislauf einschleust,

diese Vermögenswerte verschleiert oder

bei der Verschleierung oder dem Einschleusen unterstützt.

Damit eine Strafbarkeit vorliegt, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise das Vorhandensein von rechtswidrig erlangten Vermögenswerten und deren Einbringung in den Wirtschaftskreislauf.

Geldwäschegesetz (GwG)

 Das GwG regelt die Pflichten von verschiedenen Berufsgruppen, insbesondere von Finanzdienstleistern, Immobilienmaklern, Rechtsanwälten und anderen, um Geldwäsche zu verhindern. Es sieht unter anderem Identifizierungs- und Meldepflichten vor.

Geldwäsche: Strafen

Die Strafen für Geldwäsche reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die genaue Strafhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Tat, dem Ausmaß der Beteiligung und anderen Umständen.

Bild: Pixabay