MenüSchliessen
24/7 Notruf: 0173 7095909
FRENGER | STRAFRECHT

Gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB

VON RA Frenger 22. Februar 2024

Gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn eine Person einer anderen Person körperlichen Schaden zufügt und dabei eine besondere Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Opfers in Kauf nimmt oder bewusst herbei...

Gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn eine Person einer anderen Person körperlichen Schaden zufügt und dabei eine besondere Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Opfers in Kauf nimmt oder bewusst herbeiführt. Diese Form der Gewalt kann verschiedene Formen annehmen, von Faustschlägen bis hin zu Messerstichen oder anderen lebensbedrohlichen Angriffen.

Gemäß § 224 des Strafgesetzbuches (StGB) in Deutschland sind für den Tatbestand der "Gefährlichen Körperverletzung" bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Diese sind:

  1. Körperverletzung: Zunächst muss eine Körperverletzung vorliegen. Eine Körperverletzung liegt vor, wenn jemand in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Das kann durch äußere Einwirkung auf den Körper geschehen, beispielsweise durch Schläge, Tritte, Stiche oder andere Handlungen.
  2. Gefährlichkeit der Tat: Die Körperverletzung muss geeignet sein, das Leben oder die Gesundheit des Opfers zu gefährden. Dies kann durch die Art und Weise der Ausführung der Tat oder durch die verwendeten Mittel geschehen. Zum Beispiel kann die Verwendung einer Waffe oder die absichtliche Herbeiführung lebensgefährlicher Verletzungen die Gefährlichkeit der Tat bestimmen.
  3. Bedingter Vorsatz: Der Täter muss zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich der Gefährlichkeit seiner Handlung haben. Das bedeutet, dass er zumindest billigend in Kauf nimmt, dass seine Handlung das Leben oder die Gesundheit des Opfers gefährden könnte. Es ist nicht erforderlich, dass der Täter tatsächlich beabsichtigt hat, das Opfer zu verletzen.
  4. Eventuell: Begehungsweise: Der Tatbestand des § 224 StGB kann durch verschiedene Begehungsweisen erfüllt werden, einschließlich vorsätzlicher und fahrlässiger Handlungen. Dies bedeutet, dass die Tat absichtlich begangen werden kann (vorsätzliche Körperverletzung) oder auch, dass die Tat aufgrund von Fahrlässigkeit begangen wird, wenn der Täter die gebotene Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch die Gefahr für das Opfer herbeiführt.

Wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, liegt gemäß § 224 StGB eine gefährliche Körperverletzung vor, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Die konkreten Strafen können je nach den Umständen des Falls variieren und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, insbesondere wenn schwere körperliche Schäden oder Todesfolgen für das Opfer eintreten.

Die Folgen für die Opfer

Die Folgen von gefährlicher Körperverletzung können verheerend sein. Opfer solcher Angriffe können schwerwiegende körperliche Verletzungen erleiden, die möglicherweise lebenslang anhalten. Neben den physischen Schmerzen können Opfer auch unter psychischen Traumata leiden, die ihr Leben lang anhalten können. Das Vertrauen in die eigene Sicherheit und das Vertrauen in andere Menschen können nach solch traumatischen Ereignissen stark beeinträchtigt sein.

Bild: Cottonbro