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FRENGER | STRAFRECHT

Freispruch!

VON RA Frenger 30. Januar 2024

Ein Freispruch kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, die in zwei Hauptkategorien unterteilt werden: Freispruch aus tatsächlichen Gründen und Freispruch aus recht...

Ein Freispruch kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, die in zwei Hauptkategorien unterteilt werden: Freispruch aus tatsächlichen Gründen und Freispruch aus rechtlichen Gründen.

  1. Freispruch aus tatsächlichen Gründen: Dieser erfolgt, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die tatsächlichen Umstände des Falls nicht ausreichen, um die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei nachzuweisen. Es gibt möglicherweise nicht genügend Beweise oder die Beweise sind widersprüchlich, unklar oder nicht überzeugend. In solchen Fällen kann das Gericht den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freisprechen.
  2. Freispruch aus rechtlichen Gründen: Ein Freispruch aus rechtlichen Gründen erfolgt, wenn die Handlung, die dem Angeklagten vorgeworfen wird, rechtlich nicht als Straftat gilt oder wenn rechtliche Gründe vorliegen, die die Schuld des Angeklagten aufheben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Handlung durch Gesetz erlaubt ist oder wenn es rechtliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr oder Notstand gibt.

Ein Freispruch erfolgt also , wenn die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann oder wenn rechtliche Gründe vorliegen, die einen Schuldnachweis ausschließen.

Bild: Pixabay