Das Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Viele Betroffene unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen: Anders als beim bloßen Vergessen des Führerscheins handelt es sich hi...
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Viele Betroffene unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen: Anders als beim bloßen Vergessen des Führerscheins handelt es sich hierbei um eine Straftat nach § 21 StVG. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht in Berlin kann entscheidend dazu beitragen, schwerwiegende Folgen zu verhindern.
Zunächst ist wichtig zu unterscheiden:
👉 Wer den Führerschein zuhause vergisst, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Wer jedoch keine Fahrerlaubnis besitzt oder diese entzogen wurde, macht sich strafbar.
Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) macht sich strafbar, wer
Damit drohen nicht nur Fahrern, sondern auch Haltern rechtliche Konsequenzen.
Das Strafmaß hängt stark von den Umständen ab:
Zusätzlich können hohe Kosten durch Gerichtsverfahren und Nebenfolgen entstehen, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Schwierigkeiten im Berufsleben.
In der Praxis begegnen einem Strafrecht Anwalt in Berlin häufig diese Konstellationen:
Ein Fachanwalt für Strafrecht prüft im Detail:
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Bagatelldelikt. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Wer in Berlin mit diesem Vorwurf konfrontiert ist, sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten.
Rechtsanwalt Julius Frenger, Strafrecht Anwalt in Berlin, unterstützt Sie kompetent und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie.