Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) regelt in Deutschland die Entschädigung von Personen, die zu Unrecht strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt waren. Es trat am 01.01.1...
Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) regelt in Deutschland die Entschädigung von Personen, die zu Unrecht strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt waren. Es trat am 01.01.1977 in Kraft und wurde seither mehrmals novelliert.
Hier sind einige der wichtigsten Punkte und Aspekte des StrEG:
1. **Anspruchsberechtigte Personen:** Das Gesetz betrifft Personen, die zu Unrecht strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen ausgesetzt waren, insbesondere wenn diese Maßnahmen zu einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens geführt haben.
2. **Entschädigungsvoraussetzungen:** Um Anspruch auf Entschädigung nach dem StrEG zu haben, muss die strafrechtliche Maßnahme als rechtswidrig eingestuft werden. Der Antragsteller darf nicht selbst zur Straftat beigetragen haben, und es dürfen keine anderen Entschädigungsansprüche bestehen.
3. **Entschädigungsleistungen:** Die Entschädigung kann verschiedene Formen annehmen, darunter Schadensersatz für materielle Schäden, Entschädigung für immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) und Erstattung von Kosten für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren.
4. **Antragsverfahren:** Die Entschädigung wird nicht automatisch gewährt; die betroffene Person muss einen Antrag stellen. Dieser Antrag sollte in der Regel bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden, die die strafrechtlichen Ermittlungen durchgeführt hat.
5. **Fristen:** Es gibt Fristen, innerhalb derer ein Antrag gestellt werden muss. Diese Fristen sind wichtig, um sicherzustellen, dass Ansprüche nicht verfallen.
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