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FRENGER | STRAFRECHT

Einstellung nach § 153a StPO – Chancen mit Fachanwalt Strafrecht Berlin

VON RA Frenger 23. September 2025

Die Einstellung eines Strafverfahrens ist für viele Beschuldigte eine attraktive Möglichkeit, ein Verfahren ohne belastendes Urteil zu beenden. § 153a StPO eröffnet die Chance, ein Strafverfahren durch Auflagen oder Weisungen zur Ruhe zu bringe...

Die Einstellung eines Strafverfahrens ist für viele Beschuldigte eine attraktive Möglichkeit, ein Verfahren ohne belastendes Urteil zu beenden. § 153a StPO eröffnet die Chance, ein Strafverfahren durch Auflagen oder Weisungen zur Ruhe zu bringen. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht in Berlin kann hierbei entscheidend unterstützen.

Voraussetzungen für eine Einstellung nach § 153a StPO

Eine Einstellung gemäß 153a StPO kommt nur bei Vergehen in Betracht, also bei Delikten mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Zentrale Voraussetzungen sind:

  • Zustimmung des Beschuldigten,
  • Einordnung als Vergehen,
  • Entscheidung der Staatsanwaltschaft bzw. Zustimmung des Gerichts, falls das Verfahren bereits läuft.

Ein Fachanwalt Strafrecht Berlin kann frühzeitig prüfen, ob diese Option im Einzelfall realistisch ist.

Typische Auflagen und Weisungen nach 153a StPO

Damit eine Einstellung erfolgen kann, werden dem Beschuldigten in der Regel bestimmte Auflagen erteilt. Beispiele sind:

  • Zahlung eines Geldbetrags an gemeinnützige Einrichtungen oder die Staatskasse,
  • Schadenswiedergutmachung oder Täter-Opfer-Ausgleich,
  • Gemeinnützige Arbeit oder Teilnahme an sozialen Trainingsmaßnahmen,
  • Unterhaltszahlungen oder andere persönliche Verpflichtungen,
  • Seminare zur Verkehrssicherheit bei Straßenverkehrsdelikten.

Ablauf und Fristen bei § 153a StPO

Nach Vereinbarung der Auflagen wird das Verfahren zunächst vorläufig eingestellt. Der Beschuldigte erhält eine Frist, meist zwischen sechs und zwölf Monaten, um die Bedingungen zu erfüllen.

  • Sind die Auflagen erfolgreich erfüllt, erfolgt die endgültige Einstellung.
  • Werden die Auflagen nicht eingehalten, wird das Strafverfahren weitergeführt.

Folgen einer Einstellung nach 153a StPO

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • keine Eintragung im Bundeszentralregister,
  • weiterhin als nicht vorbestraft gelten,
  • schnelle Beendigung des Strafverfahrens ohne Hauptverhandlung.

Nachteile:

  • Kosten können trotzdem anfallen,
  • Verzicht auf die Chance auf Freispruch, wenn man vorschnell zustimmt.

Ein Fachanwalt Strafrecht Berlin kann die Chancen und Risiken genau abwägen.

Warum anwaltliche Unterstützung wichtig ist

Die Einstellung nach § 153a StPO ist ein wertvolles Instrument für Beschuldigte in weniger schweren Fällen. Da jede Entscheidung individuelle Folgen hat, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht in Berlineinzuschalten. So lässt sich die beste Strategie entwickeln – sei es eine Einstellung oder eine aktive Verteidigung im Prozess.