Die Einstellung eines Strafverfahrens ist für viele Beschuldigte eine attraktive Möglichkeit, ein Verfahren ohne belastendes Urteil zu beenden. § 153a StPO eröffnet die Chance, ein Strafverfahren durch Auflagen oder Weisungen zur Ruhe zu bringe...
Die Einstellung eines Strafverfahrens ist für viele Beschuldigte eine attraktive Möglichkeit, ein Verfahren ohne belastendes Urteil zu beenden. § 153a StPO eröffnet die Chance, ein Strafverfahren durch Auflagen oder Weisungen zur Ruhe zu bringen. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht in Berlin kann hierbei entscheidend unterstützen.
Eine Einstellung gemäß 153a StPO kommt nur bei Vergehen in Betracht, also bei Delikten mit einem Strafrahmen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Zentrale Voraussetzungen sind:
Ein Fachanwalt Strafrecht Berlin kann frühzeitig prüfen, ob diese Option im Einzelfall realistisch ist.
Damit eine Einstellung erfolgen kann, werden dem Beschuldigten in der Regel bestimmte Auflagen erteilt. Beispiele sind:
Nach Vereinbarung der Auflagen wird das Verfahren zunächst vorläufig eingestellt. Der Beschuldigte erhält eine Frist, meist zwischen sechs und zwölf Monaten, um die Bedingungen zu erfüllen.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Nachteile:
Ein Fachanwalt Strafrecht Berlin kann die Chancen und Risiken genau abwägen.
Die Einstellung nach § 153a StPO ist ein wertvolles Instrument für Beschuldigte in weniger schweren Fällen. Da jede Entscheidung individuelle Folgen hat, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht in Berlineinzuschalten. So lässt sich die beste Strategie entwickeln – sei es eine Einstellung oder eine aktive Verteidigung im Prozess.