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FRENGER | STRAFRECHT

Einfuhr von Betäubungsmitteln in Deutschland: Ein Überblick.

VON RA Frenger 17. Januar 2024

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln (BtM) nach Deutschland ohne die erforderlichen Genehmigungen oder für den persönlichen Gebrauch ist nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln und enthÃ...

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln (BtM) nach Deutschland ohne die erforderlichen Genehmigungen oder für den persönlichen Gebrauch ist nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln und enthält klare Bestimmungen zur Einfuhr, dem Erwerb, dem Besitz, der Herstellung, dem Handel und dem Verkehr mit Betäubungsmitteln.

Hier sind einige wichtige Punkte zur Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in Deutschland:

1. **Einfuhr ohne Genehmigung:**

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ohne die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden ist illegal. Dazu gehören auch Medikamente, die Betäubungsmittel enthalten, wenn sie ohne gültiges Rezept eingeführt werden.

2. **Strafmaß:**

Die Strafen für die Einfuhr von Betäubungsmitteln können erheblich sein und reichen von Geldstrafen bis zu langen Freiheitsstrafen, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Art und Menge der eingeführten Substanzen sowie den Umständen des Falls.

3. **Vorsatz und Fahrlässigkeit:**

Strafbar ist nicht nur die vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln, sondern auch fahrlässiges Handeln. Das bedeutet, dass Unwissenheit oder fahrlässiges Verhalten bei der Einfuhr nicht vor Strafe schützt.

4. **Organisierte Kriminalität & bandenmäßige Begehungsweise

 In Fällen von organisiertem Drogenhandel können die Strafen besonders streng sein. Dies gilt auch für die Einfuhr von großen Mengen von Betäubungsmitteln. § 30a BTMG sieht für bandenmäßige Einfuhr von BtM Freiheitsstrafen von fünf Jahren aufwärts vor.

5. **Persönlicher Gebrauch:**

 Eine Ausnahme besteht für den persönlichen Gebrauch in geringen Mengen. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass die Definition von "geringen Mengen" variieren kann und die Einfuhr für den persönlichen Gebrauch dennoch rechtliche Konsequenzen haben kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass die konkreten rechtlichen Bestimmungen im Betäubungsmittelgesetz sowie die Strafen je nach den Umständen des Einzelfalls variieren können. Bei Verdacht auf die Einfuhr von Betäubungsmitteln empfiehlt es sich dringend, rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, um die individuellen Aspekte des Falles zu klären und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Bild: Fatih Turan