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Im Kontext der neuen Regelungen zum Cannabis-Konsum und -Handel in Deutschland, die durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) eingeführt wurden, stellte sich eine wichtige juristische Frage: Wird die Strafhöhe für bereits verhängte Strafen, die auf dem alten Betäubungsmittelgesetz (BtMG) basieren, nach der Reform neu bewertet?
Eine jüngste Entscheidung des Kammergerichts (KG) in Berlin hat diese Frage eindeutig beantwortet. In einem Fall, der sich mit einem vor dem Inkrafttreten des KCanG verurteilten Beschwerdeführer (B) beschäftigte, wurde klargestellt, dass bereits verhängte Strafen nicht einfach neu festgesetzt werden können, nur weil die Strafen für bestimmte Cannabisdelikte durch das KCanG nun geringer ausfallen.
Der Beschwerdeführer war aufgrund des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge gemäß BtMG zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach der Einführung des KCanG wollte er eine Strafmilderung erreichen, da er argumentierte, dass der Handel mit Cannabis in den neuen Vorschriften weniger streng bestraft wird. Der Beschwerdeführer forderte, dass seine Freiheitsstrafe neu festgesetzt wird, um der milderen Regelung nach dem KCanGzu entsprechen.
Das Kammergericht entschied, dass eine Neufestsetzung der Strafe in diesem Fall nicht möglich ist. Die Gesetzesänderung unter dem KCanG und MedCanG betrifft nur Taten, die nach der neuen Gesetzgebung nicht mehr strafbar sind oder die mit Geldbußen statt mit Freiheitsstrafen bedroht werden. Da das Handeltreiben mit Cannabis nach dem KCanG weiterhin strafbar bleibt, konnte der Beschwerdeführer keine nachträgliche Strafmilderung beanspruchen.
Die Entscheidung stellt klar, dass Cannabisdelikte, die vor Inkrafttreten der neuen Regelungen begangen wurden, nicht einfach aufgrund der neuen Gesetze neu bewertet werden können, wenn die betreffenden Taten nach wie vor strafbar sind. Die Milderung der Strafen gilt nur für solche Vergehen, die durch die neuen Cannabisgesetze (KCanG und MedCanG) nicht mehr unter Strafe stehen.
Dies bedeutet, dass sich Beschuldigte in ähnlichen Fällen nicht auf die milderen Strafen des KCanG berufen können, wenn ihre Taten weiterhin unter die Bestimmungen des neuen Gesetzes fallen. Anwälte, die Mandanten in solchen Fällen vertreten, müssen die Unterschiede zwischen den alten und neuen Regelungen genau kennen, um eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Die rechtliche Bewertung und die Konsequenzen für den Handel mit Cannabis bleiben auch unter den neuen Regelungen des KCanG komplex. Wer sich mit einem Fall von Cannabis-Handeltreiben oder ähnlichen Vorwürfen konfrontiert sieht, sollte dringend rechtlichen Rat einholen, um zu verstehen, welche Auswirkungen die neuen Cannabisgesetze auf das bestehende Strafverfahren haben könnten.
Für Betroffene, die durch das KCanG oder das Medizinal-Cannabisgesetz betroffen sind, kann es von Bedeutung sein, zu prüfen, ob ihre Taten weiterhin unter das BtMG fallen und welche Strafen in Zukunft drohen. Es empfiehlt sich, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren, der auf Betäubungsmittelrecht (BtMG) und die neuen Cannabisregelungenspezialisiert ist.
Bild: Chuangchoem