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FRENGER | STRAFRECHT

BGH bestätigt Verwertbarkeit von "EncroChat"-Daten im Fall von Cannabis-Handel

VON RA Frenger 13. März 2025

Am 30. Januar 2025 entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), dass Beweismittel aus dem "EncroChat"-Netzwerk auch im Zusammenhang mit dem Handel von Cannabisprodukten nach der Änderung des Betäubungsmittelrechts weiterhin zulässig sind. Das Urteil betrifft ...

Am 30. Januar 2025 entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH), dass Beweismittel aus dem "EncroChat"-Netzwerk auch im Zusammenhang mit dem Handel von Cannabisprodukten nach der Änderung des Betäubungsmittelrechts weiterhin zulässig sind. Das Urteil betrifft die Revision der Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch des Landgerichts Berlin, das einen Angeklagten aufgrund von "EncroChat"-Daten vom Handel mit Cannabis freigesprochen hatte.

Hintergrund des Falls: Verwertung der "EncroChat"-Daten

Der Angeklagte war bereits wegen des Handeltreibens mit Ecstasy-Tabletten und Kokain verurteilt worden. Darüber hinaus gab es den Vorwurf, dass er 2020 auch mit Cannabisprodukten in großen Mengen gehandelt habe, wobei diese Taten auf Beweisen aus dem "EncroChat"-Kryptohandy-Netzwerk beruhten. Die entsprechenden Daten waren durch eine Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) aus Frankreich an die deutschen Behörden übermittelt worden.

Das Landgericht hatte die Daten in die Verhandlung eingeführt, aber entschieden, dass diese im Zusammenhang mit dem Handel von Cannabisprodukten nicht mehr verwendet werden dürften. Begründet wurde dies mit der Änderung des Betäubungsmittelrechts zum 1. April 2024, die den Handel mit Cannabis nur noch als Vergehen statt als Verbrechen qualifiziert und damit die zugrundeliegenden Ermittlungsmaßnahmen wie eine Online-Durchsuchung nach § 100b StPO nicht mehr zulässig seien.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH hob das Urteil des Landgerichts auf und stellte klar, dass die "EncroChat"-Daten in diesem Fall weiterhin verwertbar sind. Für diese Entscheidung waren mehrere Aspekte ausschlaggebend:

  1. Rechtliche Grundlage der Beweisverwertung: Nach § 261 StPO bestimmt sich die Verwertbarkeit von Beweismitteln nach deutschem Recht, unabhängig davon, dass die Daten durch eine europäische Ermittlungsanordnung zur Verfügung gestellt wurden. Es gibt keine speziellen Verwendungsbeschränkungen für solche Daten im deutschen Strafprozessrecht.
  2. Rechtsmäßigkeit der Datenübermittlung: Die Übermittlung der Daten erfolgte rechtmäßig, da sie auf einer gültigen Europäischen Ermittlungsanordnung basierte. Auch wenn die Taten nun nach der Änderung des Gesetzes als Vergehen gelten, hat die Rechtsmäßigkeit der Beweiserhebung nicht an Bedeutung verloren. Die Übermittlung fand im Jahr 2020 statt, als die betroffenen Taten noch als Verbrechen eingestuft wurden.
  3. Einfluss der Gesetzesänderung auf die Beweismittel: Der BGH betonte, dass eine Änderung der strafrechtlichen Bewertung einer Tat während des Verfahrens nicht zu einer Unverwertbarkeit von rechtmäßig erlangten Beweisen führt. Dies gilt auch dann, wenn die Handlung inzwischen nur noch als Vergehen gilt und damit die Strafe milder ausfällt.

Bedeutung der Entscheidung

Das Urteil verdeutlicht, dass die Änderung des Betäubungsmittelrechts keine Auswirkungen auf die Verwertbarkeit von "EncroChat"-Daten hat. Die Entscheidung des BGH zeigt, dass rechtmäßig erlangte Beweismittel auch dann verwendet werden können, wenn sich die strafrechtliche Bewertung der Tat ändert. Dies gilt insbesondere für schwere Delikte, wie den Handel mit Cannabis in größeren Mengen, der auch nach der Gesetzesänderung weiterhin strafbar ist.

Die Entscheidung betont zudem, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen, wie sie durch die "EncroChat"-Datenbeweise erfolgt, bereits bei der Übermittlung der Daten berücksichtigt wird. Diese Rechtsprechung beruht auf der Auslegung der europäischen Ermittlungsrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof und wurde durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet.

Fazit

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2025 klargestellt, dass "EncroChat"-Daten auch im Fall von Taten, die nun unter das neue Cannabisgesetz fallen, weiterhin als Beweismittel genutzt werden können. Dies gilt auch dann, wenn sich die rechtliche Bewertung der Tat während des Verfahrens ändert. Die Entscheidung bestätigt die Rechtsmäßigkeit der Übermittlung und Verwertung solcher Daten in Fällen des Drogenhandels, auch wenn die strafrechtliche Einschätzung der Tat später angepasst wird.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2025, 5 StR 528/24

Bild: Pixabay