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FRENGER | STRAFRECHT

Auslieferungsrecht: Der Grundsatz der Spezialität

VON RA Frenger 15. März 2024

Der Grundsatz der Spezialität ist ein Prinzip im Auslieferungsrecht, das besagt, dass eine Person, die an ein anderes Land ausgeliefert wird, nur für diejenigen Straftaten verfolgt oder bestraft werden kann, für die sie ausdrücklich ausgeliefert wurde. Mit anderen Worten...

Der Grundsatz der Spezialität ist ein Prinzip im Auslieferungsrecht, das besagt, dass eine Person, die an ein anderes Land ausgeliefert wird, nur für diejenigen Straftaten verfolgt oder bestraft werden kann, für die sie ausdrücklich ausgeliefert wurde. Mit anderen Worten, das ausliefernde Land (das Land, das die Person ausliefert) erteilt die Auslieferung unter der Bedingung, dass die Person ausschließlich für die in dem Auslieferungsersuchen aufgeführten Straftaten verfolgt oder bestraft wird.

Der Grundsatz der Spezialität ist wichtig, um sicherzustellen, dass die ausliefernde Partei nicht die Rechte der ausgelieferten Person verletzt, indem sie sie für andere Straftaten verfolgt oder bestraft, als diejenigen, die den Anlass für die Auslieferung bildeten.