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FRENGER | STRAFRECHT

Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – Strafen & Verteidigung

VON RA Frenger 17. September 2025

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB gehört zu den schwerwiegenden Körperverletzungsdelikten im deutschen Strafrecht. Anders als bei der einfachen Körper...

Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB gehört zu den schwerwiegenden Körperverletzungsdelikten im deutschen Strafrecht. Anders als bei der einfachen Körperverletzung wird hier eine besondere Gefährlichkeit durch die Art der Begehung oder die eingesetzten Mittel angenommen. Wer in Berlin mit diesem Vorwurf konfrontiert ist, sollte sofort einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht einschalten.

Gesetzliche Grundlage – § 224 StGB

Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung ist in § 224 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Demnach macht sich strafbar, wer eine Körperverletzung begeht

  • mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs,
  • mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  • mittels eines gemeinschaftlichen Angriffs mit mindestens zwei Beteiligten,
  • mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung,
  • oder durch Vergiftung mit gesundheitsschädlichen Stoffen.

Schon das Vorliegen einer dieser Qualifikationen reicht aus, um eine Tat als gefährliche Körperverletzung einzustufen.

Strafen und rechtliche Folgen

Die gefährliche Körperverletzung wird wesentlich härter bestraft als die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB. Das Strafmaß sieht vor:

  • Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
  • In minder schweren Fällen: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren

Eine Geldstrafe, wie sie bei der einfachen Körperverletzung möglich ist, sieht das Gesetz hier nicht mehr vor. Neben der Hauptstrafe drohen weitere Folgen wie Eintragungen im Führungszeugnis, berufliche Nachteile oder Schadensersatzforderungen.

Beispiele aus der Praxis

Typische Fälle, in denen Gerichte eine gefährliche Körperverletzung annehmen, sind:

  • Einsatz eines Messers, Baseballschlägers oder ähnlicher Gegenstände bei einer Auseinandersetzung
  • Angriff durch mehrere Personen gegen einen einzelnen Geschädigten
  • Verabreichen von Drogen oder Alkohol ohne Wissen des Opfers
  • Schläge oder Tritte, die nach Ansicht von Ärzten lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen könnten

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Ein erfahrener Strafrecht Anwalt in Berlin wird die Verteidigungsstrategie individuell auf den konkreten Fall abstimmen. Wichtige Ansätze sind:

  1. Infragestellen der Beweislage – Ist tatsächlich ein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Gesetzes eingesetzt worden?
  2. Abgrenzung zu einer einfachen Körperverletzung – nicht jede Auseinandersetzung rechtfertigt die Qualifikation nach § 224 StGB.
  3. Prüfung von Notwehr oder Putativnotwehr – war die Handlung möglicherweise durch eine Notwehrlage gerechtfertigt?
  4. Entlastende Umstände herausarbeiten – z. B. keine lebensgefährdende Behandlung trotz schwerer Verletzungen.
  5. Milderung durch Geständnis oder Wiedergutmachung – kann sich positiv auf das Strafmaß auswirken.

Warum anwaltliche Hilfe entscheidend ist

Die Folgen einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sind gravierend. Schon ein einmaliger Vorfall kann langjährige Freiheitsstrafen oder dauerhafte Eintragungen im Führungszeugnis nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, schnell zu handeln und einen Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten, der die eigenen Rechte konsequent verteidigt.

Fazit

Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ist ein komplexer Tatbestand mit erheblichem Strafrahmen. Eine effektive Verteidigung kann über Jahre im Gefängnis oder eine mildere Strafe entscheiden.

Rechtsanwalt Julius Frenger, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, steht Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.