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FRENGER | STRAFRECHT

Fahren ohne Fahrerlaubnis – Strafen und Folgen in Berlin

VON RA Frenger 17. September 2025

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Viele Betroffene unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen: Anders als beim bloßen Vergessen des Führerscheins handelt es sich hi...

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis gehört zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Viele Betroffene unterschätzen die rechtlichen Konsequenzen: Anders als beim bloßen Vergessen des Führerscheins handelt es sich hierbei um eine Straftat nach § 21 StVG. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht in Berlin kann entscheidend dazu beitragen, schwerwiegende Folgen zu verhindern.

Unterschied: Fahrerlaubnis vs. Führerschein

Zunächst ist wichtig zu unterscheiden:

  • Fahrerlaubnis: Die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Kraftfahrzeug zu führen.
  • Führerschein: Das Dokument, das die bestehende Fahrerlaubnis nachweist.

👉 Wer den Führerschein zuhause vergisst, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Wer jedoch keine Fahrerlaubnis besitzt oder diese entzogen wurde, macht sich strafbar.

Rechtliche Grundlage (§ 21 StVG)

Gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) macht sich strafbar, wer

  1. ein Kraftfahrzeug ohne erforderliche Fahrerlaubnis führt oder
  2. die Fahrt eines Fahrers ohne Fahrerlaubnis zulässt.

Damit drohen nicht nur Fahrern, sondern auch Haltern rechtliche Konsequenzen.

Strafmaß und mögliche Konsequenzen

Das Strafmaß hängt stark von den Umständen ab:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, wenn ein wiederholter Verstoß oder eine Gefährdung anderer hinzukommt
  • Entzug der Fahrerlaubnis, wenn eine Sperre bereits besteht
  • Beschlagnahme des Fahrzeugs in besonders schweren Fällen

Zusätzlich können hohe Kosten durch Gerichtsverfahren und Nebenfolgen entstehen, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Schwierigkeiten im Berufsleben.

Typische Fälle in Berlin

In der Praxis begegnen einem Strafrecht Anwalt in Berlin häufig diese Konstellationen:

  • Fahren trotz Führerscheinentzug nach einer Trunkenheitsfahrt
  • Fahren während einer Sperrfrist
  • Wiederholtes Schwarzfahren mit dem Auto
  • Fahren ohne jemals eine Fahrerlaubnis erworben zu haben
  • Eltern oder Freunde überlassen das Auto wissentlich an jemanden ohne Fahrerlaubnis

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Ein Fachanwalt für Strafrecht prüft im Detail:

  1. Lag tatsächlich keine Fahrerlaubnis vor?
    → Manchmal liegt ein Missverständnis oder ein ausländischer Führerschein vor, der eventuell anerkannt ist.
  2. Konnte der Halter wissen, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat?
    → Wenn nicht, entfällt die Strafbarkeit des Halters.
  3. War ein vorsätzliches Handeln nachweisbar?
    → Fahrlässigkeit kann milder bewertet werden.
  4. Wiederholungstäter oder Ersttäter?
    → Bei Ersttätern ist häufig eine Geldstrafe statt Haft möglich.

Tipps für Betroffene

  • Machen Sie keine Aussagen bei der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.
  • Kontaktieren Sie sofort einen Strafrecht Anwalt in Berlin.
  • Prüfen Sie, ob besondere Umstände (z. B. berufliche Notwendigkeit) eine Strafmilderung ermöglichen.

Fazit

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Bagatelldelikt. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Wer in Berlin mit diesem Vorwurf konfrontiert ist, sollte frühzeitig einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten.

Rechtsanwalt Julius Frenger, Strafrecht Anwalt in Berlin, unterstützt Sie kompetent und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie.