Die Putativnotwehr beschreibt eine rechtliche Konstellation, in der eine Person glaubt, sie müsse sich gegen einen Angriff verteidigen – tatsächl...
Die Putativnotwehr beschreibt eine rechtliche Konstellation, in der eine Person glaubt, sie müsse sich gegen einen Angriff verteidigen – tatsächlich liegt jedoch kein objektiver Angriff vor. Der Täter handelt also im Irrtum über die Realität.
Für das Strafrecht ist dieser Irrtum besonders wichtig, da er über Schuld, Strafe oder sogar Straffreiheit entscheiden kann.
Um die Putativnotwehr zu verstehen, lohnt sich der Blick auf ihre Abgrenzung zu anderen strafrechtlichen Verteidigungsformen:
Die Putativnotwehr ist nicht ausdrücklich im Strafgesetzbuch geregelt. Juristisch wird sie über folgende Vorschriften eingeordnet:
Die rechtliche Diskussion dreht sich häufig um die Frage, ob ein solcher Irrtum die Schuld ausschließt oder lediglich strafmildernd wirkt.
Diese Szenarien zeigen: Putativnotwehr entsteht oft aus Stresssituationen, schlechter Sicht oder Fehlinterpretationen.
Ob ein Angeklagter wegen einer Handlung in Putativnotwehr verurteilt wird, hängt maßgeblich davon ab, wie der Irrtum juristisch bewertet wird:
Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht prüft bei Vorwürfen rund um Putativnotwehr unter anderem:
Gerade in Verfahren, in denen Putativnotwehr eine Rolle spielt, geht es um die genaue Analyse von Tatsachen und rechtlichen Bewertungen. Schon kleine Details können entscheidend sein.
Ein Strafrecht Anwalt in Berlin kann frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen, Fehler in der Ermittlungsarbeit aufdecken und eine durchdachte Verteidigungsstrategie entwickeln.