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FRENGER | STRAFRECHT

§ 315b StGB – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Was Sie wissen müssen

VON RA Frenger 15. April 2025

Ein „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ nach § 315b StGB ist eine schwerwiegende Straftat im deutschen Strafrecht, die mi...

Ein „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ nach § 315b StGB ist eine schwerwiegende Straftat im deutschen Strafrecht, die mit hohen Strafen geahndet werden kann – sogar mit Freiheitsstrafen. Wer sich einer solchen Tat beschuldigt sieht, sollte schnellstmöglich rechtlichen Beistand suchen. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Berlinunterstütze ich Sie kompetent in allen Phasen des Strafverfahrens.


Was bedeutet § 315b StGB – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

Nach dem Gesetz macht sich strafbar, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen gefährlichen Eingriff vornimmt, mit der Absicht, den Verkehr zu beeinträchtigen, und dabei Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte anderer gefährdet.

Typische Fälle sind zum Beispiel:

  • Das Werfen von Gegenständen von einer Autobahnbrücke
  • Das mutwillige Platzieren von Hindernissen auf der Fahrbahn
  • Das bewusste Ausschalten von Ampeln oder Verkehrsschildern
  • Illegale Autorennen, sofern sie nicht unter § 315d StGB fallen

Unterschied zu anderen Verkehrsdelikten

Im Gegensatz zu fahrlässigen Verkehrsverstößen erfordert der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB Vorsatz – das bedeutet, die Handlung muss bewusst und gezielt geschehen. Dies unterscheidet § 315b StGB klar von Delikten wie fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr (§ 229 StGB i.V.m. § 142 StGB) oder einfacher Verkehrsordnungswidrigkeit.


Welche Strafen drohen bei § 315b StGB?

Die Strafandrohung ist nicht zu unterschätzen:

  • Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder
  • Geldstrafe, in besonders schweren Fällen sogar
  • Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren

Ein besonders schwerer Fall liegt etwa dann vor, wenn der Täter aus Heimtücke handelt oder die Gefahr für viele Menschen herbeiführt.


Was tun, wenn Sie beschuldigt werden?

Wenn Ihnen ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen wird, ist schnelles Handeln gefragt. Sprechen Sie keine Aussage bei der Polizei, ohne zuvor mit einem spezialisierten Strafverteidiger gesprochen zu haben. Eine unbedachte Aussage kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren.

Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Berlin prüfe ich für Sie:

  • Ob der Tatbestand des § 315b StGB überhaupt erfüllt ist
  • Ob ein Vorsatz nachweisbar ist
  • Ob Verfahrensfehler oder Beweismängel bestehen
  • Ob mildernde Umstände geltend gemacht werden können

Warum Sie einen Anwalt für Strafrecht in Berlin brauchen

Gerade in Großstädten wie Berlin kommt es immer wieder zu Fällen, in denen die Grenzen zwischen jugendlichem Leichtsinn, Vorsatz und fahrlässigem Verhalten verwischen. Die Gerichte beurteilen solche Fälle oft streng – besonders wenn Unbeteiligte gefährdet wurden. Ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt in Berlin kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren, eine belastende Verurteilung zu vermeiden oder das Strafmaß zu verringern.

Bild: jonathanborba