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FRENGER | STRAFRECHT

Steuerhinterziehung nach der Abgabenordnung (AO): Ein Überblick für Betroffene

VON RA Frenger 08. Oktober 2024

Steuerhinterziehung ist ein ernstes Delikt, das nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In Deutschland regelt die Abgabenordnung (AO) die ...

Steuerhinterziehung ist ein ernstes Delikt, das nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In Deutschland regelt die Abgabenordnung (AO) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besteuerung und die damit verbundenen Pflichten der Steuerpflichtigen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die wesentlichen Aspekte der Steuerhinterziehung nach der AO näherbringen und auf die rechtlichen Folgen sowie Verteidigungsstrategien eingehen.

Definition der Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger vorsätzlich seine Steuerpflichten verletzt, indem er beispielsweise falsche Angaben macht oder Einnahmen nicht vollständig angibt. Gemäß § 370 AO handelt, wer:

  • vorsätzlich einen unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung abgibt,
  • die Steuer verkürzt, indem er Einnahmen nicht angibt oder Ausgaben fälschlich geltend macht.

Die Tat kann sowohl durch aktive Handlungen als auch durch Unterlassung begangen werden.

Formen der Steuerhinterziehung

Es gibt verschiedene Formen der Steuerhinterziehung, darunter:

  • Einkommensteuerhinterziehung: Falsche Angaben zu Einkünften oder Abzügen.
  • Umsatzsteuerhinterziehung: Nichtangabe von Umsätzen oder falsche Angaben zu Vorsteuerabzügen.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerhinterziehung: Unterlassung der Meldung von Erbschaften oder Schenkungen.

Die Höhe der hinterzogenen Steuer hat direkte Auswirkungen auf die Schwere der Tat und die drohenden Strafen.

Rechtsfolgen der Steuerhinterziehung

Die Rechtsfolgen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung können gravierend sein. Sie reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, abhängig von der Schwere der Tat. Zudem können die Finanzbehörden Nachzahlungen sowie Zinsen fordern. Eine Selbstanzeige gemäß § 371 AO kann unter bestimmten Voraussetzungen strafmildernd wirken, wenn der Steuerpflichtige die hinterzogenen Steuern freiwillig offenlegt, bevor die Behörde Kenntnis von der Tat erlangt.

Verteidigungsstrategien

Für Betroffene ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Mögliche Verteidigungsstrategien können umfassen:

  1. Fehlende Absicht: Nachweis, dass die falschen Angaben ohne Vorsatz gemacht wurden.
  2. Selbstanzeige: rechtzeitige Offenlegung der Steuerhinterziehung kann strafmildernd wirken.
  3. Prüfung der Schätzungen: In einigen Fällen können die von den Finanzbehörden vorgenommenen Schätzungen angefochten werden.