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FRENGER | STRAFRECHT

Strafrecht

Vermögensdelikte

Abrechnungsbetrug & Vermögensdelikte – Strafverteidigung in Berlin

Als Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich bundesweit die Verteidigung in komplexen Verfahren wegen Abrechnungsbetruges und anderen Vermögensdelikten. Meine Tätigkeit reicht von Haftsachen über umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren bis hin zu einfach gelagerten Vorwürfen wie Subventionsbetrug.

Bereits in der Vergangenheit war ich in zahlreichen Verfahren erfolgreich tätig – u. a. in großen Verfahren wegen bandenmäßigem Diebstahl (§ 244a StGB), Einbruchsserien und Trickbetrug. Häufig handelte es sich um Fälle organisierter Kriminalität mit entsprechend hohen Strafandrohungen.

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und bei Corona-Testzentren

In den letzten Jahren habe ich mich verstärkt auf Verfahren wegen Abrechnungsbetruges (§ 263 StGB) konzentriert. Besonders häufig ging es dabei um den Betrieb von Corona-Teststationen und den Vorwurf unrichtiger Abrechnungen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV).

Diese Verfahren sind komplex, aber auch vielversprechend für die Verteidigung. Sie erfordern ein tiefes Verständnis von:

  • der Testverordnung des Bundes sowie der zahlreichen landesrechtlichen Sonderregelungen,

  • der Abrechnungspraxis gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen, inkl. Plausibilitäts- und vertieften Prüfungen,

  • den wirtschaftlichen Abläufen beim Betrieb von Testzentren – von der Beschaffung der Tests bis zu organisatorischen Fragen mit Personal und Apps.

Verteidigungsstrategie bei Abrechnungsbetrug

Bereits im Ermittlungsverfahren lege ich großen Wert auf eine fundierte und frühzeitige Verteidigung. Durch detaillierte Stellungnahmen gelingt es häufig, Verfahren schon in diesem Stadium einstellen zu lassen und eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. So können Mandanten Reputationsschäden und existenzbedrohende Konsequenzen abwenden.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verteidigung gegen Vermögensarrest. Gerade im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug werden regelmäßig sehr hohe Beträge arrestiert, was Unternehmer und Ärzte schnell in wirtschaftliche Notlagen bringt. Solche Maßnahmen prüfe ich sorgfältig und fechte sie gezielt an – ohne das Risiko, vorschnell obergerichtliche Entscheidungen zu provozieren, die im späteren Hauptverfahren nachteilig sein könnten.

In geeigneten Fällen gebe ich bereits im Ermittlungsverfahren eine detaillierte Stellungnahme zu den Vorwürfen ab. So gelingt es häufig, Verfahren bereits in diesem Stadium zur Einstellung zu bringen und die immensen Schäden einer öffentlichen Hauptverhandlung abzuwenden. So gelingt es im Idealfall, dass Strafverfahren sang- und klanglos zu einem Ende gebracht werden können. Einen Reputationsschaden müssen Mandanten in aller Regel nicht fürchten. 

In Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug belastet viele Mandanten ganz besonders der Vermögensarrest. Häufig werden immense Beträge arrestiert, was unternehmerisch tätige Mandanten in Existenznot bringt. Arrestmaßnahmen können in geeigneten Fällen angefochten werden, dies darf jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung und keinesfalls vorschnell geschehen. Ansonsten läuft man Gefahr sich nicht nur eine Bestätigung des Vermögensarrests durch ein höheres Gericht, sondern auch einen obergerichtlichen Fingerzeig für das Hauptverfahren zu holen.

Neben dem strafrechtlichen Handwerk kommt es in den komplexen Verfahren vor allem auf wirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb von Testzentren und die rechtlichen Besonderheiten der Testverordnung an.

 




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