Das Allgemeine Strafrecht sind Straftaten des StGB. Zu dem Allgemeinen Strafrecht gehören Delikte gegen die Person (wie Körperverletzung oder Tötungsdelikte), Delikte gegen das Vermögen (wie Diebstahl oder Betrug) sowie Delikte gegen die öffentliche Ordnung (wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder öffentliche Ruhestörung). Ich werde bei fast allen Vorwürfen aus dem Bereich des Allgemeinen Strafrechts für Sie tätig.
Wird Ihnen die Begehung eines Delikts aus dem Allgemeinen Strafrecht vorgeworfen, ist es ratsam, zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Dieses Recht entstammt unserer Verfassung (Grundgesetz - GG) und ist deshalb keine Plattitüde. Ihr Schweigen kann Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Hier gibt es auch keine Hintertür, über die ein Schweigen dann doch irgendwie negativ gewertet werden könnte.
Auch wenn Sie meinen, zu 100 % unschuldig zu sein, sollten Sie sich gegenüber der Polizei nicht ohne Anwalt äußern. Es gibt Lebenslagen, in die man unwissend und ungewollt gerät, die für einen objektiven Betrachter den Anschein erwecken, man habe eine Straftat begangen. Äußert man sich vorschnell zu Vorwürfen, die man noch nicht im Detail kennt, kann das fatale Konsequenzen haben.
U.a. bei diesen Vorwürfen werde ich im allgemeinen Strafrecht für Sie tätig:
Das Allgemeine Strafrecht bildet das Kernstück des deutschen Strafrechts. Die frühe Einbindung eines Anwalts ermöglicht eine gezielte Vorbereitung, schützt die Rechte des Beschuldigten und trägt dazu bei, die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, ist die professionelle Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger der erste Schritt, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire rechtliche Behandlung sicherzustellen.