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FRENGER | STRAFRECHT

Vorwurf

Allgemeines Strafrecht

Das Allgemeine Strafrecht sind Straftaten des StGB. Zu dem Allgemeinen Strafrecht gehören Delikte gegen die Person (wie Körperverletzung oder Tötungsdelikte), Delikte gegen das Vermögen (wie Diebstahl oder Betrug) sowie Delikte gegen die öffentliche Ordnung (wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder öffentliche Ruhestörung). Ich werde bei fast allen Vorwürfen aus dem Bereich des Allgemeinen Strafrechts für Sie tätig. 

Wird Ihnen die Begehung eines Delikts aus dem Allgemeinen Strafrecht vorgeworfen, ist es ratsam, zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Dieses Recht entstammt unserer Verfassung (Grundgesetz - GG) und ist deshalb keine Plattitüde. Ihr Schweigen kann Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. Hier gibt es auch keine Hintertür, über die ein Schweigen dann doch irgendwie negativ gewertet werden könnte. 

Auch wenn Sie meinen, zu 100 % unschuldig zu sein, sollten Sie sich gegenüber der Polizei nicht ohne Anwalt äußern. Es gibt Lebenslagen, in die man unwissend und ungewollt gerät, die für einen objektiven Betrachter den Anschein erwecken, man habe eine Straftat begangen. Äußert man sich vorschnell zu Vorwürfen, die man noch nicht im Detail kennt, kann das fatale Konsequenzen haben. 

Effektive Verteidigung

WAS KANN DER VERTEIDIGER FÜR MICH TUN?

  • Als Fachanwalt für Strafrecht biete ich zeitnahe Termine, um Ihre Situation zu klären. Häufig rufen mich Menschen in einer Situation an, die sie für aussichtslos und endgültig halten. Als Verteidiger ist es meine Aufgabe Mut zu machen, wo dieser verloren gegangen ist. Im Erstgespräch zeige ich Wege auf, die eine Lösung Ihres Problems bewirken können.
  • Geben Sie das Mandat in meine Hände, gilt es, Ihre Rechte zu schützen. Polizei und Staatsanwaltschaft sind in die Schranken zu weisen. Nicht, weil diese ein ideologischer Feind wären, sondern weil diesen Menschen ihre - vermeintliche - Macht häufig über den Kopf wächst. Das mag in der Natur des Menschen liegen, bedarf aber eines Korrektivs. Ich stelle sicher, dass sich diejenigen an Recht und Gesetz halten, die dieses zu schützen beauftragt sind.
  • Die Führung eines Strafprozesses erfordert eine Strategie. Diese entwickeln wir gemeinsam. Sie sind von Anfang bis Ende in die Verteidigung eingebunden. 

Tätigkeitsfelder

STRAFRECHT

U.a. bei diesen Vorwürfen werde ich im allgemeinen Strafrecht für Sie tätig: 

  • Körperverletzung, §§ 223 StGB ff. 
  • Diebstahl, §§ 242 StGB ff., insbes. Bandenmäßiger Diebstahl, § 244a StGB 
  • Betrug, § 263 StGB, insbes. Ebay-Betrug  
  • Computerbetrug, § 263a StGB
  • Raub, § 249 StGB, schwerer Raub, § 250 StGB
  • Freiheitsberaubung, § 239 StGB, Geiselnahme, § 239b StGB 
  • Widerstand gegen bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB f. 
  • Sexualdelikte, § 177 StGB 

Das Allgemeine Strafrecht bildet das Kernstück des deutschen Strafrechts. Die frühe Einbindung eines Anwalts ermöglicht eine gezielte Vorbereitung, schützt die Rechte des Beschuldigten und trägt dazu bei, die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sind, ist die professionelle Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Strafverteidiger der erste Schritt, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire rechtliche Behandlung sicherzustellen.