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FRENGER | STRAFRECHT

Verteidiger

Fachanwalt für Strafrecht Berlin

Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Rechtsanwalt Frenger den Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen. Diesen Titel bekommt, wer sowohl fachliche Expertise als auch - über eine hohe Anzahl erfolgreich bearbeiteter Fälle im Strafrecht - Erfahrung nachweisen kann.

Rechtsanwalt Julius Frenger ist Anwalt für Strafrecht in Berlin. Seit über zehn Jahren vertritt er als Strafverteidigererfolgreich Mandanten im Bereich des Strafrechts und verfügt über umfassende Erfahrung in der Verteidigung vor Gerichten in Berlin und Brandenburg. Die Fachanwaltskanzlei für Strafrecht hat ihren Sitz in Berlin. 

Mandanten können jederzeit mit ihrem Anwalt für Strafrecht in Berlin in Kontakt treten – telefonisch oder über das Kontaktformular der Kanzlei.

Als Fachanwalt für Strafrecht hat Rechtsanwalt Julius Frenger besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Strafrechts nachgewiesen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Julius Frenger über besondere Kenntnisse, die er im Rahmen der Fachanwaltsausbildung nachgewiesen hat. Seine Verteidigungspraxis reicht von Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bis hin zu komplexen Fällen im Wirtschaftsstrafrecht, im Verkehrsstrafrecht und im allgemeinen Strafrecht.

Der Strafverteidiger nimmt im Strafrechtssystem eine zentrale Rolle ein. Anders als Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht ist er ausschließlich den Interessen seines Mandanten verpflichtet. Aufgabe des Anwalts für Strafrecht ist es, Beschuldigte in Ermittlungsverfahren vor behördlichen Fehlern zu schützen und ihr Recht auf ein faires Verfahren durchzusetzen.

Während Polizei und Staatsanwaltschaft in erster Linie auf den Ermittlungserfolg und damit auf eine Verurteilung abzielen, steht für den Mandanten viel mehr auf dem Spiel: seine Existenz, seine Freiheit und sein Ruf. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen im Strafrecht häufig auch schwerwiegende soziale Folgen. Eine Anklage kann zur Stigmatisierung führen, ein Strafurteil zieht nicht selten berufliche Nachteile nach sich – etwa durch den Entzug der Fahrerlaubnis oder einen Eintrag im Bundeszentralregister.

Die Aufgabe Ihres Anwalts für Strafrecht in Berlin ist es daher, nicht nur die Einhaltung der Verfahrensregeln zu überwachen. Als Strafverteidiger prüft Julius Frenger die Ermittlungen kritisch, nutzt das Recht auf Akteneinsicht und entwickelt so eine Verteidigungsstrategie, die konsequent auf die Interessen des Mandanten ausgerichtet ist. Dieses Vorgehen kann dazu führen, dass Verfahren beschleunigt, Strafen reduziert oder Ermittlungsverfahren sogar vollständig eingestellt werden.

Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Berlin stehe ich Ihnen als erfahrene und engagierte Strafverteidigung zur Verfügung. Ich vertrete Mandanten in einer großen Bandbreite strafrechtlicher Verfahren – von durchschnittlichen Fällen bis hin zu komplexen Anklagen vor Landes- oder Oberlandesgerichten.

Was bedeutet Fachanwalt für Strafrecht?

  • Der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen – er setzt hohe Anforderungen voraus, einschließlich einer Vielzahl erfolgreich geführter Strafverfahren und nachweislicher fachlicher Expertise.

  • Ich trete regelmäßig auf bei Verfahren wie Betäubungsmittel-Straftaten, Staatsschutzverfahren, Schwurgerichtsverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren sowie bei kleineren Fällen und Ordnungswidrigkeiten im Strafrecht.

 

Meine Leistungen im Strafrecht

Ich biete Ihnen:

  • Verteidigung in Ermittlungsverfahren – frühzeitige Einschaltung ist entscheidend

  • Akteneinsicht, Beweisanalyse und Prüfung auf Verfahrensfehler

  • Strategien zur Verfahrenseinstellung, zur Reduzierung von Strafen oder zur Abwendung von Haft

  • Hauptverhandlungen – auch vor höheren Gerichten, inklusive Schwurgericht und Oberlandesgericht

  • Beratung bei Betäubungsmitteldelikten, Wirtschaftskriminalität, Abrechnungsbetrug, Subventionsbetrug, Vermögensdelikten etc.

  • Verantwortungsvoller Umgang mit Pflichtverteidigung und Honorarvereinbarungen

Kosten & Honorar für Fachanwalt für Strafrecht Berlin 

In einfach bzw. durchschnittlich gelagerten Sachverhalten, bemisst sich mein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten bewegen sich dann im Bereich zwischen 700,00 und 1.500,00 Euro. 

Handelt es sich um eine aufwendigere Angelegenheit, etwa aufgrund ihres Umfangs oder aufgrund eines bestimmten Verteidigungsziels das größeren Aufwand nach sich zieht, schließe ich mit Ihnen eine aufwandsabhängige Vergütungsvereinbarung ab. Die Vergütung kann dann entweder als Pauschale ausgestaltet sein oder nach Stundensätzen bemessen werden.

In bestimmten Fällen, etwa bei der Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Mandanten, ist es möglich, über eine gerichtliche Beiordnung als Pflichtverteidiger, die Verteidigungskosten (teilweise) aus der Staatskasse erstatten zu lassen. In diesen Fällen ist die Zahlung eines Zuschusses von dem Mandanten nicht unüblich.