Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Rechtsanwalt Frenger den Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen. Diesen Titel bekommt, wer sowohl fachliche Expertise als auch - über eine hohe Anzahl erfolgreich bearbeiteter Fälle im Strafrecht - Erfahrung nachweisen kann.
Rechtsanwalt Frenger tritt für seine Mandanten regelmäßig in umfangreichen Strafverfahren in öffentlicher Hauptverhandlung auf - von größeren Verfahren im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, Schwurgerichtsverfahren, Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht bis zu größeren Wirtschaftsstrafverfahren. Daneben werden selbstverständlich auch einfache gelagerte Fälle angenommen und erfolgreich bearbeitet.
Kosten & Honorar
In einfach bzw. durchschnittlich gelagerten Sachverhalten, bemisst sich mein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten bewegen sich dann im Bereich zwischen 700,00 und 1.500,00 Euro.
Handelt es sich um eine aufwendigere Angelegenheit, etwa aufgrund ihres Umfangs oder aufgrund eines bestimmten Verteidigungsziels das größeren Aufwand nach sich zieht, schließe ich mit Ihnen eine aufwandsabhängige Vergütungsvereinbarung ab. Die Vergütung kann dann entweder als Pauschale ausgestaltet sein oder nach Stundensätzen bemessen werden.
In bestimmten Fällen, etwa bei der Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Mandanten, ist es möglich, über eine gerichtliche Beiordnung als Pflichtverteidiger, die Verteidigungskosten (teilweise) aus der Staatskasse erstatten zu lassen. In diesen Fällen ist die Zahlung eines Zuschusses von dem Mandanten nicht unüblich.