Kapitaldelikte sind Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB). Ist ein solches Delikt vollendet, ist ein Mensch zu Tode gekommen. Als Beschuldigter sehen Sie sich dann nicht nur mit einer möglichen hohen Freiheitsstrafe konfrontiert, sondern auch mit Ermittlern, die mit besonderem Elan bei der Sache sind und auf Ihre Rechte wenig Wert legen, mit der Boulevardpresse, die Sie am liebsten sofort und für immer hinter Schloss und Riegel bringen möchte und mit einem Prozess, der Nerven, Kraft und Zeit in Anspruch nimmt und dessen Ausgang völlig unsicher ist. Ihre Existenz, Ihre Zukunft steht auf dem Spiel.
Zur sonstigen Schwerkriminalität zählen etwa Vorwürfe aus dem Bereich der Staatsschutzdelikte. Staatsschutzverfahren finden erstinstanzlich vor dem jeweiligen Oberlandesgericht, sie weisen in vielerlei Hinsicht Besonderheiten auf. Zunächst führt der Vorwurf etwa der Begehung eines Straftat nach § 129a StGB, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, dazu, dass den Strafverfolgungsbehörden ALLE in der deutschen Strafprozessordnung vorgesehenen Instrumente uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus findet Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgern und Diensten statt, deren Ermittlungsmethoden sich vor deutschen Gerichten nur schwer überprüfen lassen. Die äußerst umfangreichen Verfahren ziehen regelmäßig das Interesse von Journalisten auf sich, denen ein seriöser Verteidiger in Staatschutzverfahren keine Auskunft erteilen wird.
Ich habe in meiner bisherigen Laufbahn als Fachanwalt für Strafrecht sowohl in Schwurgerichts- als auch Staatsschutzverfahren verteidigt und übernehme geeignete Mandate gern. Als Verteidiger kann ich nicht das Unmögliche möglich machen. Aber ich kann Ihnen helfen. Keine Situation ist ausweglos. Es lässt sich immer etwas tun.
Vorwurf Mord, § 211 StGB: "Mörder ist, wer ... "
Mord wird gem. § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Lebenslang bedeutet in Deutschland grundsätzlich das ganze - verbleibende - Leben lang. Sie haben jedoch nach 15 Jahren Strafe die Möglichkeit, einer Aussetzung zur Bewährung. Das ist jedoch keinesfalls ein Automatismus. Die gelegentliche Meinung "lebenslang" sei "in Deutschland = 15 Jahre", ist schlicht falsch.
Mordsachen sind unterschiedlich, sowohl in ihren Voraussetzungen, als auch in den möglichen Verteidigungsstrategien. Es gibt kein Schema F. Deshalb wird hier bewusst davon abgesehen, Ihnen denkbare Ansätze vorzustellen. Was Sie brauchen ist ein engagierter, fachlich kompetenter Verteidiger mit Menschenkenntnis.
Vorwurf Totschlag, § 212 StGB: "Wer einen Menschen tötet"
Totschlag wird gem. § 212 StGB mit Freiheitsstrafen von 5-15 Jahren bestraft. Es stehen also stets gewaltige Freiheitsstrafen im Raum, es geht um alles.
Vorwürfe aus dem Bereich der Kapitaldelikte und der Schwerkriminalität lösen die Zuständigkeit der Schwurgerichte und der Oberlandesgerichte aus - dieses sind die Gerichte, die die höchsten Strafen des deutschen Strafrechts verhängen können. Für Angeklagte geht es vor diesen Gerichten in der Regel um Alles.
Strafverteidigung in diesem Bereich erfordert juristische Kompetenz, Erfahrung und Strategie. Nur ein erfahrener Strafverteidiger ist in der Lage, die durchaus großen Herausforderungen dieser Fälle sinnvoll anzugehen.