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FRENGER | STRAFRECHT

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO – Wie bekomme ich meinen Führerschein zurück?

VON RA Frenger 31. Januar 2025

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a der Strafprozessordnung (StPO) ist eine Maßnahme, die von der Polizei oder Staatsanwaltschaft verhängt wird, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person eine ...

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a der Strafprozessordnung (StPO) ist eine Maßnahme, die von der Polizei oder Staatsanwaltschaft verhängt wird, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person eine schwerwiegende Straftat begangen hat, die mit der Verkehrssicherheit in Zusammenhang steht. Doch wie geht es weiter, wenn Ihnen der Führerschein vorläufig entzogen wurde? Und wie kann ein Fachanwalt für Strafrecht Ihnen helfen, Ihren Führerschein wiederzuerlangen? In diesem Artikel erklären wir, welche Straftaten eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben können und wie Sie gegen diese Maßnahme vorgehen können.

Was ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO?

§ 111a StPO regelt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Wenn gegen Sie der Verdacht besteht, eine schwerwiegende Straftat begangen zu haben, die in direktem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, kann die Staatsanwaltschaft oder die Polizei Ihre Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Dies ist der Fall, wenn die Fahreignung oder die Verkehrssicherheit gefährdet ist.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht dasselbe wie ein endgültiger Entzug der Fahrerlaubnis. Sie ist lediglich eine präventive Maßnahme, die während des laufenden Ermittlungsverfahrens getroffen wird. Häufig wird diese Maßnahme bei Straftaten im Straßenverkehr angewendet, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Welche Straftaten können zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen?

Die vorläufige Entziehung des Führerscheins kann bei verschiedenen Straftaten im Straßenverkehr angeordnet werden. Besonders häufig trifft es Fahrer, die im Zusammenhang mit schweren Straftaten oder Ordnungswidrigkeitenim Straßenverkehr auffällig werden. Zu den relevanten Straftaten gehören unter anderem:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug führen und die Fahreignung in Frage gestellt wird, kann eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Bei riskantem Fahrverhalten, das andere Verkehrsteilnehmer gefährdet (z.B. rasen, Überholmanöver), kann ebenfalls die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Wer ohne gültigen Führerschein ein Fahrzeug führt, muss mit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB): Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall den Unfallort verlassen und keine Personalien hinterlassen, wird in vielen Fällen die vorläufige Entziehung des Führerscheins angeordnet.
  • Straftaten im Zusammenhang mit Drogen (§ 24a StVG): Der Konsum von Drogen und das Fahren unter Drogeneinfluss ist eine häufige Ursache für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

Darüber hinaus können auch Ordnungswidrigkeiten wie das wiederholte Fahren mit zu hohem Alkoholgehalt oder wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften in schweren Fällen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Was passiert nach der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis?

Nachdem Ihre Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO vorläufig entzogen wurde, sind Sie zunächst nicht mehr berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Dies kann erhebliche Konsequenzen für Ihren Alltag und Beruf haben, besonders wenn Sie auf den Führerschein angewiesen sind.

Es gibt jedoch verschiedene Wege, wie Sie die Maßnahme anfechten oder die Fahrerlaubnis wiedererlangen können. In vielen Fällen wird die Staatsanwaltschaft eine Entscheidung über den endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis treffen. Dabei wird geprüft, ob die Fahreignung tatsächlich dauerhaft gefährdet ist. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht kann Ihnen helfen, sich gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu wehren und eine Entziehung zu verhindern.

Wie kann ein Fachanwalt für Strafrecht Ihnen helfen?

Ein Fachanwalt für Strafrecht hat die nötige Expertise, um Sie effektiv zu beraten und gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorzugehen. Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, wird der Anwalt prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig war. Dabei spielt die genaue Bewertung des Vorwurfs, z.B. Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs, eine entscheidende Rolle.

Ein Strafverteidiger kann:

  • Einspruch gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis einlegen.
  • Das gerichtliche Verfahren begleiten und Ihre Interessen vertreten.
  • Möglicherweise eine Aufhebung oder Milderung der Maßnahme erwirken.
  • Ihnen helfen, ein Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Entziehung zu initiieren.

Ein Anwalt kann zudem Empfehlungen zur Vorbereitung auf ein Urteil geben, etwa durch den Nachweis von Entschuldigungen oder den Nachweis von Änderungen im Verhalten (z.B. eine Teilnahme an einem Aufbauseminar).

Was tun, wenn Ihr Führerschein entzogen wurde?

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO ist eine ernsthafte Maßnahme, die Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Es ist wichtig, schnell und gezielt zu handeln, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Sie dabei unterstützen, gegen die Maßnahme vorzugehen und Ihre Rechte zu wahren.

Sollten Sie mit einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr konfrontiert sein und mit der vorläufigen Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis rechnen, zögern Sie nicht, einen Strafverteidiger zu konsultieren. Ein erfahrener Anwalt kann schnell klären, wie Sie Ihre Situation bestmöglich bewältigen können und ob der Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig ist.

Kontaktieren Sie mich noch heute, um eine umfassende Beratung und Unterstützung zu erhalten.