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FRENGER | STRAFRECHT

Jugendrichter und JGG: Was ist anders als bei Erwachsenen und wann bekomme ich Jugendstrafrecht?

VON RA Frenger 31. Januar 2025

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielen Aspekten vom Erwachsenenstrafrecht. Ein Jugendlicher, der eine Straftat begeht, wird in der Regel nicht nach den gleichen Maßstäben verurteilt wie ein Erwachsener. Dies liegt an der besonderen Ber...

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in vielen Aspekten vom Erwachsenenstrafrecht. Ein Jugendlicher, der eine Straftat begeht, wird in der Regel nicht nach den gleichen Maßstäben verurteilt wie ein Erwachsener. Dies liegt an der besonderen Berücksichtigung des Alter und der Reife des Täters, die beim Jugendstrafrecht entscheidend sind. In diesem Artikel erfahren Sie, wann jemand Jugendstrafrecht erhält, welche Sanktionen im Jugendstrafrecht verhängt werden können und welche typischen Jugendtaten häufig vorkommen. Zudem klären wir, wie ein Fachanwalt für Strafrecht Sie im Fall eines Jugendstrafverfahrens unterstützen kann.

Was ist Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht ist speziell für Straftaten von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren sowie jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 21 Jahren, die noch als „heranwachsend“ gelten, vorgesehen. Es basiert auf dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) und hat das Ziel, junge Menschen nicht nur zu bestrafen, sondern vor allem erzieherischzu beeinflussen. Der Schwerpunkt liegt auf der Resozialisierung und der Vermeidung von Rückfällen.

Jugendrichter sind Richter, die speziell für die Urteilsfindung in Jugendstrafsachen zuständig sind. Sie müssen besonders berücksichtigen, ob der Jugendliche bereits in der Lage ist, Verantwortung für sein Verhalten zu übernehmen. Bei der Urteilsfindung wird nicht nur die Tat selbst gewichtet, sondern auch das Reifealter und die sozialen Umstände des Täters.

Wann bekomme ich Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für Personen im Alter von 14 bis 21 Jahren. Wer 14 Jahre oder älter ist, kann grundsätzlich nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn eine Straftat begangen wurde. Ein 18-Jähriger, der aber noch nicht vollständig erwachsen ist, kann ebenfalls vom Jugendstrafrecht betroffen sein, wenn er in einer sogenannten heranwachsenden Situation ist und noch nicht voll entwickelt ist.

Die Entscheidung, ob das Jugendstrafrecht angewendet wird, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:

  • Das Alter des Täters zum Zeitpunkt der Tat.
  • Die Reife des Täters und seine Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat zu verstehen.
  • Die Motivation hinter der Tat und der soziale Hintergrund des Täters.

Es ist auch möglich, dass ein Fachanwalt für Strafrecht bei einem Verfahren nach dem Jugendstrafrecht helfen kann, die genauen Voraussetzungen für eine Jugendstrafrechtliche Verurteilung zu prüfen. In einigen Fällen wird ein Gericht sogar die Einstellung des Verfahrens anregen, wenn keine ausreichende Reife festgestellt wird.

Typische Jugendtaten im Jugendstrafrecht

Ein Jugendlicher kann aus unterschiedlichen Gründen mit dem Jugendstrafrecht konfrontiert werden. Einige typische Jugendtaten im Straßenverkehr, in der Schule oder im sozialen Umfeld sind:

  • Diebstahl: Jugenddiebstähle (z.B. Ladendiebstahl) sind besonders häufig, da viele Jugendliche noch in einer Phase sind, in der sie ihre Grenzen testen und Werte wie Eigentum noch nicht voll verstehen.
  • Körperverletzung: Auseinandersetzungen in der Schule oder auf der Straße können oft zu Straftaten wie Körperverletzung führen.
  • Sachbeschädigung: Zerstörung von Eigentum, wie Graffiti-Spraying oder Zerschlagen von Fensterscheiben, gehören häufig zu den Straftaten, die von Jugendlichen begangen werden.
  • Rauschgiftdelikte: Der Konsum von Drogen und der Besitz kleiner Mengen ist bei Jugendlichen verbreitet und führt oft zu Ordnungswidrigkeiten oder sogar strafrechtlichen Verfahren.
  • Fahren ohne Führerschein: Einige Jugendliche setzen sich trotz des Fehlens eines gültigen Führerscheins hinter das Steuer und begehen dabei Straftaten.

Je nach Schwere der Tat und der Täterpersönlichkeit kann das Jugendstrafrecht unterschiedliche Sanktionen vorsehen.

Sanktionen im Jugendstrafrecht – Was droht mir?

Im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens können verschiedene Sanktionen verhängt werden, die weniger streng sind als die Strafen im Erwachsenenstrafrecht. Die wichtigsten Sanktionen im Jugendstrafrecht sind:

  1. Jugendarrest: Der Jugendarrest ist eine der mildesten Strafen im Jugendstrafrecht und wird häufig in Fällen verhängt, in denen eine erzieherische Maßnahme ausreicht. Der Arrest dauert in der Regel zwischen 1 und 4 Wochen und wird häufig in einer speziellen Jugendstrafanstalt verbüßt.
  2. Bewährungsstrafe: Statt einer Haftstrafe kann auch eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden. Hierbei bleibt der Jugendliche unter Aufsicht und muss sich an bestimmte Auflagen halten, z.B. an einem Sozialtraining oder einer Therapie teilnehmen.
  3. Jugendstrafe: Wird eine schwere Straftat begangen, kann eine Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden. Diese Strafe wird jedoch nur in sehr ernsten Fällen angewendet und richtet sich nach den Regeln des Erwachsenenstrafrechts.
  4. Erziehungsmaßregeln: Dazu gehören Maßnahmen wie die Anordnung von Sozialstunden, die Teilnahme an einem Sozialtraining oder auch eine Nachschulung.
  5. Einstellung des Verfahrens: In einigen Fällen kann das Verfahren auch eingestellt werden, wenn der Jugendliche durch bestimmte Maßnahmen (z.B. Therapie, Entschuldigung, Wiedergutmachung) zeigt, dass er aus seinem Fehlverhalten gelernt hat.

Wie kann ein Anwalt im Jugendstrafrecht helfen?

Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann Sie in allen Phasen eines Jugendstrafverfahrens unterstützen. Er sorgt dafür, dass die Rechte des Jugendlichen gewahrt bleiben und setzt sich dafür ein, dass die Strafe im Einklang mit den pädagogischen Zielen des Jugendstrafrechts verhängt wird.

  • Der Anwalt prüft, ob das Jugendstrafrecht korrekt angewendet wird und ob der Jugendliche in der Lage ist, Verantwortung für seine Taten zu übernehmen.
  • Wenn eine Strafmilderung oder eine Einstellung des Verfahrens möglich ist, wird der Anwalt alle notwendigen Schritte einleiten.
  • Zudem bietet der Anwalt eine Vertretung im Verfahren und sorgt dafür, dass der Jugendliche nicht zu einer zu harten Strafe verurteilt wird.

Wann bekomme ich Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht wird bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren sowie jungen Erwachsenen bis 21 Jahren angewendet. Dabei spielen Reife und soziale Umstände eine wichtige Rolle, und es wird darauf geachtet, dass der Jugendliche nicht nur bestraft, sondern auch erzieherisch beeinflusst wird. Sanktionen wie JugendarrestBewährungoder Jugendstrafe können verhängt werden. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann im Falle eines Jugendstrafverfahrens helfen, die bestmögliche Lösung zu finden.