Die Diskussion um den Einsatz der elektronischen Fußfessel hat in Deutschland neuen Auftrieb erhalten. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums der ...
Die Diskussion um den Einsatz der elektronischen Fußfessel hat in Deutschland neuen Auftrieb erhalten. Ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz sieht vor, dass Familiengerichte Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Ziel ist es, Betroffene von häuslicher Gewalt – überwiegend Frauen – besser zu schützen und gefährliche Situationen frühzeitig zu verhindern.
Die elektronische Fußfessel ist ein technisches Überwachungsinstrument, das in Hochrisikofällen eingesetzt werden soll. Sie funktioniert per GPS-Ortung und stellt sicher, dass sich ein Täter einer geschützten Person nicht unbemerkt nähern kann.
Besonders im Fokus steht das sogenannte spanische Modell:
Die elektronische Fußfessel soll so dazu beitragen, Annäherungsverbote effektiv durchzusetzen und gefährdete Personen unmittelbar zu schützen.
Neben der Einführung der elektronischen Fußfessel enthält der Entwurf zusätzliche Neuerungen im Gewaltschutzgesetz:
Mit der elektronischen Fußfessel soll ein wirksames Instrument eingeführt werden, das Leben retten kann. Erfahrungen aus Spanien zeigen, dass die Technik im Zusammenspiel mit gerichtlichen Anordnungen einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Gewalt leisten kann.
Bild: Stefan Schreuders