Führerscheinentzug nach Kokainkonsum – was Betroffene wissen sollten:
Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 07.08.2025 (Az. 5 V 1428/25) entschieden: Bereits der einmalige Konsum ...
Führerscheinentzug nach Kokainkonsum – was Betroffene wissen sollten:
Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 07.08.2025 (Az. 5 V 1428/25) entschieden: Bereits der einmalige Konsum von Kokain rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis – unabhängig davon, ob eine Fahrt unter Drogeneinfluss nachgewiesen wurde.
Ein Autofahrer war bei einer Verkehrskontrolle positiv auf Kokain getestet worden. Im Blut wurde das Abbauprodukt Benzoylecgonin nachgewiesen. Obwohl der Betroffene angab, Kokain in seinem ganzen Leben nur ein einziges Mal - und zwar eine Woche vor der Kontrolle in einem Nachtclub - konsumiert zu haben, entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde das Recht, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.
Das Gericht bestätigte die Maßnahme: Schon der einmalige Konsum harter Drogen wie Kokain führe im Regelfall zur Fahrungeeignetheit. Die bloße Behauptung eines „einmaligen Ausrutschers“ reiche nicht aus, um diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen.
Nach § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 4 gilt:
Das Gericht betont: Kokain zählt zu den sogenannten harten Drogen. Wer es konsumiert, gilt grundsätzlich als fahrungeeignet, weil jederzeit die Gefahr besteht, dass er unter Drogeneinfluss fährt.
Wer wegen Kokain und Führerschein Probleme bekommt, steht schnell vor massiven Konsequenzen: Verlust der beruflichen Existenz, Einschränkung der Mobilität und strafrechtliche Ermittlungen.
Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht kann prüfen:
Wichtig: Warten Sie nicht, bis der Führerschein endgültig weg ist. Frühe anwaltliche Hilfe verbessert die Chancen erheblich.
Der Beschluss zeigt eindrücklich: Schon ein einmaliger Kokainkonsum kann die Fahrerlaubnis kosten. Wer mit Drogen im Straßenverkehr auffällt, sollte keine Zeit verlieren und rechtliche Beratung suchen.
Bild: Martproduction