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FRENGER | STRAFRECHT

Strafrecht

Nebenklage

Nebenklagevertretung Berlin – Fachanwalt & Opferrechte im Strafverfahren

Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, sich aktiv im Strafverfahren einzubringen. Eine Nebenklagevertretung ermöglicht es Ihnen, Ihre Rechte zu wahren, Beweise selbst vorzulegen und Anträge zu stellen. In Berlin stehe ich als erfahrener Fachanwalt im Strafrecht bereit, um Sie kompetent und vertrauensvoll zu vertreten.

Die Nebenklage ermöglicht es Geschädigten, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Anders als Zeugen oder Sachverständige haben Nebenkläger das Recht, eigene Anträge zu stellen, Beweise vorzulegen und sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Die Nebenklage hat somit das Ziel, die Interessen der Geschädigten im Strafverfahren zu schützen und ihre Rechte zu stärken.

Wer ist zur Nebenklage berechtigt?

Grundsätzlich kann jeder, der durch eine Straftat direkt geschädigt wurde, Nebenkläger werden. Dies betrifft nicht nur Opfer von Gewalttaten, sondern auch Personen, die durch Vermögensdelikte oder andere Straftaten persönlich betroffen sind. Die Nebenklage steht sowohl natürlichen Personen als auch juristischen Personen offen.

Nebenklagevertretung 

WAS KANN DER FACHANWALT FÜR MICH TUN?

Was ist die Nebenklage?

Bei der Nebenklage handelt es sich um ein Rechtsinstitut im deutschen Strafprozessrecht, das es Opfern einer Straftat erlaubt, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Anders als Zeugen oder Sachverständige haben Nebenkläger das Recht, eigene Anträge zu stellen, Beweise vorzulegen, Fragen an Zeugen zu stellen und durch einen Anwalt zu agieren.

Wer kann Nebenkläger sein?

  • Jede natürliche Person, die durch eine Straftat direkt geschädigt wurde – z. B. Opfer von Gewalttaten (Körperverletzung, Sexualdelikte), Opfer von Vermögensdelikten (Diebstahl, Betrug) etc.

  • Auch juristische Personen, wenn ihnen z. B. durch Straftaten wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

  • Personen, die im Verfahren als Nebenkläger mitwirken wollen, sollten möglichst frühzeitig reagiert, da Fristen oder Verfahrensschritte persönlich relevant werden.

Nebenklage

WARUM ZUM FACHANWALT?

Die Nebenklage ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Strafrechtssystems, der dazu dient, den Geschädigten einer Straftat eine aktive Rolle im Verfahren zu ermöglichen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann dabei helfen, die Rechte der Nebenkläger zu schützen und ihre Interessen effektiv zu vertreten. In einem oft komplexen und emotional aufgeladenen Strafverfahren ist die Unterstützung durch einen kompetenten Anwalt von unschätzbarem Wert.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und die Möglichkeit der Nebenklage in Erwägung ziehen, sollten Sie sich zeitnah an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden. Gemeinsam können Sie die bestmögliche Strategie entwickeln, um Ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.

Meine Leistungen als Fachanwalt für Strafrecht in der Nebenklagevertretung

Ich unterstütze Sie in allen Phasen:

  • Überprüfung der Ermittlungsakte und Sichtung der Aktenlage

  • Formulierung und Einreichung von Beweisanträgen

  • Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht

  • Wahrnehmung Ihrer Rechte im Verfahren: z. B. Teilnahme an Hauptverhandlung, Fragen an Zeugen

  • Beratung zu Schadensersatz und weiteren zivilrechtlichen Ansprüchen

Ablauf & Vorgehensweise

  • Erste Beratung & Einschätzung der Erfolgsaussichten

  • Mandatsannahme und Übernahme der Nebenklagevertretung

  • Akteneinsicht & Vorbereitung, Beweisanträge, ggf. Aufklärung durch eigene Gutachten

  • Teilnahme an Gerichtsterminen / Hauptverhandlung

  • Nachverfolgung: Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche