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FRENGER | STRAFRECHT

Einmaliger Kokainkonsum kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen

VON RA Frenger 10. September 2025

Führerscheinentzug nach Kokainkonsum – was Betroffene wissen sollten:

Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 07.08.2025 (Az. 5 V 1428/25) entschieden: Bereits der einmalige Konsum ...

Führerscheinentzug nach Kokainkonsum – was Betroffene wissen sollten:

Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Beschluss vom 07.08.2025 (Az. 5 V 1428/25) entschieden: Bereits der einmalige Konsum von Kokain rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis – unabhängig davon, ob eine Fahrt unter Drogeneinfluss nachgewiesen wurde.

Hintergrund des Falls

Ein Autofahrer war bei einer Verkehrskontrolle positiv auf Kokain getestet worden. Im Blut wurde das Abbauprodukt Benzoylecgonin nachgewiesen. Obwohl der Betroffene angab, Kokain in seinem ganzen Leben nur ein einziges Mal - und zwar eine Woche vor der Kontrolle in einem Nachtclub - konsumiert zu haben, entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde das Recht, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.

Das Gericht bestätigte die Maßnahme: Schon der einmalige Konsum harter Drogen wie Kokain führe im Regelfall zur Fahrungeeignetheit. Die bloße Behauptung eines „einmaligen Ausrutschers“ reiche nicht aus, um diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen.

Rechtliche Grundlage

  • § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) i.V.m. Anlage 4 Nr. 9.1
  • Einmaliger Konsum harter Drogen = Fahrungeeignetheit
  • Ein erneuter Nachweis der Fahreignung ist erst nach mindestens einjähriger nachgewiesener Abstinenz möglich.

Kokain und Führerschein – die Rechtslage

Nach § 46 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 4 gilt:

  • Schon einmaliger Kokainkonsum macht einen Fahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
  • Die Fahrerlaubnisbehörde muss den Führerschein entziehen, sobald ein Kokainkonsum nachgewiesen ist.
  • Ein „Einmal-Ausprobieren“ oder eine angebliche Ausnahme ändern daran nichts.

Das Gericht betont: Kokain zählt zu den sogenannten harten Drogen. Wer es konsumiert, gilt grundsätzlich als fahrungeeignet, weil jederzeit die Gefahr besteht, dass er unter Drogeneinfluss fährt.

Konsequenzen für Betroffene

  • Fahrerlaubnisentzug erfolgt bei nachgewiesenem Konsum zwingend, die Behörde hat grundsätzlich kein Ermessen.
  • Berufliche Nachteile oder persönliche Härten sind grundsätzlich unbeachtlich.
  • Der Entzug gilt auch für ausländische Fahrerlaubnisse – innerhalb Deutschlands dürfen die Betroffenen dann nicht mehr fahren.
  • Parallel kann zusätzlich ein Bußgeldverfahren nach § 24a StVG drohen.

Warum sofort ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht einschalten?

Wer wegen Kokain und Führerschein Probleme bekommt, steht schnell vor massiven Konsequenzen: Verlust der beruflichen Existenz, Einschränkung der Mobilität und strafrechtliche Ermittlungen.

Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht kann prüfen:

  • ob die behördliche Entscheidung rechtmäßig war,
  • ob bei der Blutentnahme oder Auswertung Fehler gemacht wurden,
  • welche Verteidigungsstrategien im konkreten Fall bestehen.

Wichtig: Warten Sie nicht, bis der Führerschein endgültig weg ist. Frühe anwaltliche Hilfe verbessert die Chancen erheblich.


Fazit

Der Beschluss zeigt eindrücklich: Schon ein einmaliger Kokainkonsum kann die Fahrerlaubnis kosten. Wer mit Drogen im Straßenverkehr auffällt, sollte keine Zeit verlieren und rechtliche Beratung suchen.

Bild: Martproduction