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RA Frenger
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RA Frenger

Strafrecht

Vermögensdelikte

Im Bereich der Vermögensdelikte habe ich mich insbesondere auf den Bereich des Abrechnungsbetruges im Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Teststationen spezialisiert.

Ich bin bundesweit in verschiedenen Verfahren engagiert und stand dem Handelsblatt sowie dem ZDF als Interviewpartner zum Thema Abrechnungsbetrug zur Verfügung.

Verfahren wegen Abrechungsbetrug sind zeitintensiv, anspruchsvoll und komplex, bieten jedoch zahlreiche vielversprechende Ansatzpunkte für die Verteidigung.

In geeigneten Fällen gebe ich bereits im Ermittlungsverfahren eine detaillierte Stellungnahme zu den Vorwürfen ab. So gelingt es häufig, Verfahren bereits in diesem Stadium zur Einstellung zu bringen und die immensen Schäden einer öffentlichen Hauptverhandlung abzuwenden.

In Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrug belastet viele Mandanten ganz besonders der Vermögensarrest. Häufig werden immense Beträge arrestiert, was unternehmerisch tätige Mandanten in Existenznot bringt. Arrestmaßnahmen können in geeigneten Fällen angefochten werden, dies darf jedoch nur nach sorgfältiger Prüfung und keinesfalls vorschnell geschehen. Ansonsten läuft man Gefahr sich nicht nur eine Bestätigung des Vermögensarrests durch ein höheres Gericht, sondern auch einen obergerichtlichen Fingerzeig für das Hauptverfahren zu holen.

Neben dem strafrechtlichen Handwerk kommt es in den komplexen Verfahren vor allem auf wirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Betrieb von Testzentren und die rechtlichen Besonderheiten der Testverordnung an.

Hier biete ich Ihnen durch mein bisheriges Engagement in diesem Bereich folgende Vorteile:

Detaillierte Kenntnisse der Testverordnung Bund sowie der zahlreichen landesrechtlichen Besonderheiten,
Kenntnisse der Abrechnungspraxis gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen sowie des Verfahrens der Plausibilitätsprüfungen und vertieften Prüfungen,
Durch meine Beratungstätigkeit für Corona Testzentren: Praktische Kenntnisse des Betriebs von Corona-Teststationen von der Beschaffung von Testkits, über Probleme mit Test-App-Lösungen bis zur Beschäftigung von Mitarbeitern.
Auslieferungsrecht