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FRENGER | STRAFRECHT

Verteidigung gegen Haftgründe, denn U-Haft schafft Rechtskraft!

VON RA Frenger 29. Januar 2025

Die Untersuchungshaft (kurz U-Haft) ist ein einschneidender Eingriff in die Grundrechte eines Beschuldigten und stellt eine der schwerwiegendsten Maßnahmen im Strafverfahren dar. Sie bedeutet, dass eine Person während der Er...

Die Untersuchungshaft (kurz U-Haft) ist ein einschneidender Eingriff in die Grundrechte eines Beschuldigten und stellt eine der schwerwiegendsten Maßnahmen im Strafverfahren dar. Sie bedeutet, dass eine Person während der Ermittlungen aufgrund eines dringenden Tatverdachts vorläufig festgehalten wird. Die Verhängung der U-Haft hat nicht nur unmittelbare persönliche und soziale Auswirkungen, sondern kann auch weitreichende Folgen für das Strafverfahren selbst haben. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Schafft U-Haft Rechtskraft? Und wie kann ein Anwalt oder Fachanwalt für Strafrecht gegen Haftgründe vorgehen, um eine Aufhebung oder eine alternative Maßnahme zu erwirken?

Was ist U-Haft und wie wird sie verhängt?

Untersuchungshaft ist eine vorläufige Haftmaßnahme, die während eines laufenden Strafverfahrens angeordnet wird, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht davon ausgeht, dass ein Verdacht auf eine Straftat besteht und der Beschuldigte flüchtig sein könnte oder die Beweismittel gefährden könnte. Sie wird häufig in besonders schweren Fällen von Kriminalität, wie etwa bei Drogenhandel, Wirtschaftskriminalität oder Körperverletzung, verhängt.

Die U-Haft kann auch dann verhängt werden, wenn:

  • Fluchtgefahr besteht, der Verdächtige also nicht zu erwarten ist, dass er sich der Strafverfolgung stellt.
  • Verdunkelungsgefahr besteht, also der Verdacht, dass der Verdächtige Beweismittel manipulieren oder Zeugen beeinflussen könnte.
  • Wiederholungsgefahr vorliegt, wenn zu befürchten ist, dass der Beschuldigte weitere Straftaten begeht.

Ein Anwalt für Strafrecht kann bereits in dieser frühen Phase des Verfahrens entscheidende Schritte unternehmen, um gegen die Haftanordnung vorzugehen.

U-Haft schafft keine Rechtskraft – aber sie hat schwerwiegende Folgen

Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass die Untersuchungshaft bereits eine Art Verurteilung oder die Feststellung der Schuld des Beschuldigten darstellt. In Wahrheit ist die U-Haft keine Strafe, sondern lediglich eine vorläufige Maßnahme, um den Verdächtigen während der Ermittlungen im Verfahren zu halten.

Die U-Haft schafft keine Rechtskraft im eigentlichen Sinne, sondern bedeutet lediglich, dass ein dringender Tatverdacht besteht. Es handelt sich hierbei um eine präventive Maßnahme und nicht um eine Feststellung der Schuld. Für den Beschuldigten bedeutet dies, dass er auch während der Haft weiterhin das Recht auf eine Verteidigung hat und alle strafrechtlichen Garantien wie die Unschuldsvermutung weiterhin gelten.

Rechtskraft im Sinne einer Verurteilung kommt erst dann zustande, wenn ein Gericht eine endgültige Entscheidung trifft, etwa im Rahmen eines Urteils nach Abschluss des Strafverfahrens. Die U-Haft kann folglich jederzeit beendet werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Fortdauer nicht mehr gegeben sind – etwa wenn der dringende Tatverdacht entfällt, ein Haftbefehl aufgehoben wird oder eine mildernde Maßnahme wie Kaution gewährt wird.

Wie kann ein Anwalt gegen U-Haft vorgehen?

Die Entscheidung über die Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft liegt in den Händen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. Doch auch wenn die U-Haft zunächst angeordnet wird, ist der Beschuldigte nicht hilflos. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht, besser noch ein Fachanwalt für Strafrecht, kann mehrere Maßnahmen ergreifen, um gegen die Haftgründe vorzugehen und die Haftbedingungen zu verbessern oder eine Haftentlassung zu erreichen.

  1. Überprüfung der Haftgründe: Ein Anwalt kann die Entscheidung der Ermittlungsbehörden überprüfen und aufzeigen, dass keine der Voraussetzungen für die U-Haft gegeben ist. Besonders die Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr kann durch gezielte Argumentation entkräftet werden.
  2. Haftbeschwerde: Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann gegen den Haftbefehl Beschwerde einlegen und den Fall vor einem höheren Gericht prüfen lassen. Dabei wird genau geprüft, ob die Haftgründe ausreichend sind und ob es mildernde Maßnahmen wie Kaution oder Auflagen gibt.
  3. Verhandlungen über alternative Maßnahmen: Statt der U-Haft können auch alternative Maßnahmen wie eine Kaution, eine elektronische Fußfessel oder das Anordnen von regelmäßigen Meldepflichten beim Gericht in Betracht gezogen werden. Ein Anwalt kann solche Alternativen in Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erfolgreich einbringen.
  4. Wiederaufnahme des Verfahrens: In einigen Fällen kann ein Anwalt durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens oder eine Neubewertung der Beweislage die Grundlage für die U-Haft entkräften und die Haftentlassung des Beschuldigten erreichen.

Die Bedeutung eines Fachanwalts für Strafrecht bei der Verteidigung gegen U-Haft

Die U-Haft ist eine der drängendsten und belastendsten Maßnahmen im Strafverfahren, und die Auswirkungen auf das Leben des Betroffenen können gravierend sein. Daher ist es wichtig, von Beginn an einen kompetenten Anwalt an seiner Seite zu haben. Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über die nötige Expertise, um im Rahmen der Untersuchungshaft effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln und die bestmöglichen Ergebnisse für den Beschuldigten zu erzielen.

Insbesondere in komplexen Fällen oder bei schwerwiegenden Haftgründen ist der strategische Einsatz eines Anwaltsunverzichtbar, um die U-Haft zu beenden oder eine alternative Lösung zu finden. Auch bei einer ungerechtfertigten Haftanordnung bietet ein Fachanwalt die notwendige Erfahrung, um die Rechtslage gründlich zu prüfen und gegebenenfalls eine sofortige Haftentlassung zu erwirken.

Fazit: Frühzeitig handeln, um U-Haft zu verhindern

Die Untersuchungshaft ist ein ernstzunehmender Eingriff in die Rechte eines Beschuldigten, aber sie schafft keine Rechtskraft und bedeutet nicht zwangsläufig eine Verurteilung. Eine effektive Verteidigung gegen Haftgründe ist möglich – jedoch nur, wenn frühzeitig die richtigen Schritte unternommen werden.

Ein erfahrener Anwalt oder Fachanwalt für Strafrecht kann helfen, gegen die U-Haft vorzugehen, sei es durch eine Haftbeschwerde, die Anfechtung der Haftgründe oder die Verhandlung alternativer Maßnahmen. Die richtige Verteidigung kann nicht nur dazu führen, dass die Haft verkürzt oder aufgehoben wird, sondern auch die Grundlage für den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine professionelle Beratung und Vertretung zu erhalten. Unsere Anwälte für Strafrecht stehen Ihnen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite, um Ihre Rechte im Untersuchungsverfahren zu schützen und eine faire Lösung zu finden.

Bild: Donald Tong